Musik am Meer und im Zentrum: Hier sind die neuen Zeiten ~ CrotoneOk.it

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Crotone – Im Rahmen der fortschreitenden Verfeinerung der diesbezüglichen Vorschriften wurde eine neue Gewerkschaftsverordnung verabschiedet, um die Zeiten und Beschränkungen für Musikunterhaltung in der Stadt zu regeln.

Die Nachricht wurde vom stellvertretenden Bürgermeister und Stadtrat für Unterhaltung, Sandro Cretella, übermittelt.

Die neuen Vorschriften bekräftigen die konkrete Absicht, das Recht auf Freizeit und Unterhaltung einer Stadt, die das Ziel hat, ein Touristenziel zu werden, mit dem Recht auf Ruhe der Einwohner in den sensibelsten Bereichen der Stadt zu verbinden, und sehen begrenzte Korrekturmaßnahmen vor, die als angemessen erachtet werden im ersten Jahr der Gültigkeit des neuen Regelwerks und nach intensiver Diskussion mit den Fachverbänden.

Die Aufteilung des Territoriums in 4 Zonen wurde bestätigt:

1. Gebiet mit der höchsten Bevölkerungsdichte an der Küste der Stadt;

2. Gebiet mit geringerer Bevölkerungsdichte an der Küste der Stadt und anderen sensiblen Randgebieten;

3. Stadtzentrum;

4. Verbleibende Fläche des Territoriums.

Bestätigt wird auch die gesonderte Regelung der Disco-Öffnungszeiten und die Möglichkeit, mit Gewerkschaftsverordnungen für einzelne Veranstaltungen Ausnahmen zu gewähren.

NEINin der Hafengegend mit der höchsten Dichte (Küste von Cristoforo Colombo und Viale Gramsci) – dieses Jahr gültig ab dem 31. Mai, im Einklang mit dem Ziel, den Beginn der Sommerperiode vorzuziehen – Das Musizieren ist bis 1.30 Uhr, freitags und samstags bis 2.00 Uhr gestattet. Die Möglichkeit einer Abweichung von der 55-Dezibel-Grenze wurde bestätigt durch nationale Gesetzgebung auf maximal 70 Dezibel festgelegt, auf jeden Fall an den Fassaden von Gebäuden zu messen.

Im Hafengebiet mit geringerer Dichte (Viale Magna Grecia bis zum Capo Colonna und der Nordküste der Stadt), die Möglichkeit, bis 15.30 Uhr Musik zu spielen, ist bestätigt.

Im Innenstadtbereich ist Musik bis 00:00 Uhr erlaubt und an den folgenden Tagen freitags und samstags abends bis 01:00 Uhr nur innerhalb des Geländes.

Die günstigste Regelung für die Weihnachtszeit wurde bestätigt.

Der Diskotheken Regulär als öffentliche Vergnügungsstätten zugelassene Veranstaltungsorte müssen den Musikbetrieb bis 5.30 Uhr einstellen.

In jedem Fall muss jeder Betreiber, um die Ausnahmen in Anspruch nehmen zu können, einen Bericht über die Lärmbelastung vorlegen.

Um die Wirksamkeit der Kontrollen zu gewährleisten, verpflichtet die Verordnung die Umweltämter, mit Arpacal eine Vereinbarung zur Überwachung des Phänomens der Lärmbelästigung und zur Einhaltung der in der Verordnung festgelegten Grenzwerte während der Sommerperiode abzuschließen.

Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung führen bei einem ersten Verstoß zu einer Geldstrafe, bei einem zweiten Verstoß zum Entzug der Lizenz und bei einem dritten zum Entzug der Lizenz für die gesamte Saison Verstoß.

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