drei Frauen in Gewahrsam

Grosseto. Die von der Staatsanwaltschaft Grosseto am 20. Mai eingeleiteten Ermittlungsaktivitäten führten zum Erlass von ddie drei Haftbefehle gegen drei ausländische Staatsbürger Mitarbeiter eines Kreuzfahrtschiffes, das vor der Küste von Porto Santo Stefano festgemacht hatte, angesichts der schwerwiegenden Indizienbeweise, die gegen die drei Frauen aufgedeckt wurden.

Insbesondere die Inspektion der Kabine, die Leichenaufklärung der verstorbenes Kinddie Analyse der Überwachungskameras und die Aussagen des im Schiff befindlichen Personals haben es ermöglicht, dies festzustellen die Mutter des Kindes (die ein falsches ärztliches Attest vorgelegt hatte, um an Bord gehen zu dürfen, obwohl sie im neunten Monat schwanger war und sechs Monate lang mit der Schifffahrt rechnen musste) und ihre beiden Mitbewohner

1) verschwieg die Schwangerschaft der ersten, die der Geburt ohne medizinische Hilfe (sogar auf dem Schiff anwesend) entgegentrat und das Baby zwei Tage lang versteckte, ohne medizinische Versorgung, Kleidung, Windeln und alles andere, was für die Bewältigung nützlich war erste Lebenstage des Neugeborenen;
2) ließen das Neugeborene während ihrer Arbeitsschicht allein in der Kabine zurück, einer Kabine ohne Lüftungsschlitze und etwa drei Quadratmeter groß.

Dieses Verhalten hielt bis an Bestätigung des Todes des Neugeborenen durch den Schiffskapitän und wurde durch die Angst vor nachteiligen Folgen am Arbeitsplatz bestimmt.

Das beschriebene Bild ließ die Staatsanwaltschaft davon ausgehen, dass die drei Frauen das Risiko bewusst in Kauf genommen hatten das Leben des Neugeborenen gefährdenmit dem alleinigen Ziel, den Verlust ihres Arbeitsplatzes zu vermeiden.

Daher wurden Festnahmeverfügungen erlassen, wenn man das konkrete Vorliegen einer Fluchtgefahr berücksichtigte und dabei berücksichtigte, dass die beteiligten Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit hatten, keine Wurzeln im Staatsgebiet hatten und sich auf einem Schiff befanden, das nationale Gewässer verließ.

Anschließend, am Morgen des 24. Mai, nachdem die Autopsie durchgeführt worden war, forderte die Staatsanwaltschaft angesichts der vorläufigen Gutachtenüberlegungen, die die Möglichkeit eines natürlichen Todes aufzeigten, umgehend eine Anfrage die Freilassung der Mutter des Kindes aus dem Gefängnis verstorben, da die der Mutter und den beiden Mitbewohnern vorgeworfenen Verhaltensweisen zwar vorliegen, zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht in ursächlichem Zusammenhang mit dem Tod des Kindes stehen können.

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