Varese, Drogendealer auf der Piazza Repubblica durch zwei Minderjährige, freigesprochen wegen „Bedeutungslosigkeit des Verbrechens“

Varese, Drogendealer auf der Piazza Repubblica durch zwei Minderjährige, freigesprochen wegen „Bedeutungslosigkeit des Verbrechens“
Varese, Drogendealer auf der Piazza Repubblica durch zwei Minderjährige, freigesprochen wegen „Bedeutungslosigkeit des Verbrechens“

Zwei Lieferungen Substanz, wahrscheinlich Haschisch, und ziemlich viel: 30 Gramm in einem Fall, 40 in einem anderen an zwei verschiedene Käufer im Zentrum von Varese. Es ist dieser „Einzelhandel mit Drogen“, den die Polizei zu bekämpfen versucht, allerdings mit großen Schwierigkeiten aufgrund der List der Verkäufer, die je nach Substanz ihr Bestes tun, um die Betäubungsmittel zu verstecken, zu lagern und zum richtigen Zeitpunkt zu verkaufen.

In diesem Fall handelt es sich um den Verkauf von Haschisch, der Rauch, der je nach Platz von den Verkäufern zur Verfügung steht, steht den Kunden zur Verfügung. Es spielt keine Rolle, ob es geringfügig ist: Das Wichtigste ist, zu verkaufen.

Genau wie vor drei Jahren auf der Piazza Repubblica in Varese als einem ausländischen Verkäufer nordafrikanischer Herkunft vorgeworfen wurde, eine beträchtliche Menge Haschisch an zwei Minderjährige verkauft zu haben. Anschuldigungen, die auf prozessualer Ebene voranschritten und zum Urteil am Donnerstagmorgen führten. Der Staatsanwalt Maria Claudia Contini forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten für den Angeklagten und zugleich Pflichtverteidiger Anwältin Barbara Iacovissi forderte Freispruchunter Berufung auf das Fehlen von Beweisen hinsichtlich der genauen Menge des Dopingmittels im Betäubungsmittel und hilfsweise auf die Anwendung des „fünften Absatzes“, d Drogen.

Der Prozess fand vor dem Kollegialrichter statt da es sich um einen Fall im Zusammenhang mit dem erschwerenden Umstand des Drogenhandels an Minderjährige handelte, der theoretisch die Lage des Angeklagten dadurch erschwert, dass er möglicherweise höheren Strafen ausgesetzt ist.

Endlich der Richter Andrea Crema Er sprach ihn frei und wandte das anStrafausschluss aufgrund der besonderen Brisanz des Sachverhaltsgemäß Artikel 131bis des Strafgesetzbuches.

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