Florenz, 10 Prozesse (in 12 Jahren) und tausend Tage Gefängnis wegen Vergewaltigung seiner Töchter: aber er war unschuldig

Florenz, 10 Prozesse (in 12 Jahren) und tausend Tage Gefängnis wegen Vergewaltigung seiner Töchter: aber er war unschuldig
Florenz, 10 Prozesse (in 12 Jahren) und tausend Tage Gefängnis wegen Vergewaltigung seiner Töchter: aber er war unschuldig

Nach zehn Prozessen und tausend Tagen Gefängnis freigesprochen: 140.000 Euro Entschädigung. Eine lange und schwierige juristische Reise hat für Mario (fiktiver Name), einen 60-jährigen Bauarbeiter aus Florentin, seinen Abschluss gefunden. Vor zwölf Jahren wurde ihm sexuelle Gewalt gegen seine damals acht und vier Jahre alten minderjährigen Töchter vorgeworfen. Von da an durchlief Mario eine Reihe von Gerichtsverhandlungen, die dazu führten, dass er in insgesamt zehn Prozessen angeklagt wurde, von denen vier den Obersten Gerichtshof erreichten, wo er stets freigesprochen wurde. Gestern, nach etwa drei Jahren im Gefängnis, erkannte die Justiz seine Unschuld an und setzte eine Entschädigung für die ungerechtfertigte Inhaftierung fest, die er erlitten hatte, doch seine Geschichte wirft erneut wichtige Fragen zum Strafprozess und den dem Angeklagten gebotenen Garantien auf. „Mein Mandant – ​​erklärte der Anwalt des Mannes, Gianluca Gambogi – musste sich in 12 Jahren und viermal zehn Gerichtsverfahren stellen, und es ist ein Rekord, dass der Oberste Kassationsgerichtshof ihm immer zugestimmt hat.“ Dank der legitimen Richter konnte ein Justizfehler vermieden werden.“

DIE GERICHTLICHE ODYSSEE
Die schwerwiegenden Vorwürfe seiner Frau hatten 2012 die juristische Odyssee begonnen. Die 2014 von der Staatsanwältin Ornella Galeotti geführten Vorermittlungen führten zu seiner Verurteilung in erster Instanz: sieben Jahre und sechs Monate Gefängnis. Die Strafe des von Gambogi und Carlotta Corsani verteidigten Mannes wurde später im Berufungsverfahren auf fünf Jahre verkürzt. Im Mai 2015 hob das Kassationsgericht jedoch das Urteil zweiten Grades auf. Das gerichtliche Ping-Pong hatte gerade erst begonnen. Ein erneutes Berufungsverfahren führte zu einer erneuten Verurteilung, doch der Oberste Kassationsgerichtshof hob das Urteil erneut auf und akzeptierte die Berufung der Verteidigung wegen Unlogik bei der Beweiswürdigung. Dieses ständige Hin und Her zwischen den Gerichten dauerte an, bis die Richter zweiter Instanz beschlossen, die Ermittlungen wieder aufzunehmen, um die Aussage der Mutter der Töchter anzuhören. Dieser Schritt war offenbar entscheidend für den Fortgang der Angelegenheit, deren Entwicklung zum Ausgang der letzten Stunden geführt hat.

Trotz der Anträge der Generalstaatsanwaltschaft von Florenz und der Zivilparteien auf Bestätigung der Verurteilung wurde Mario im Februar vor vier Jahren tatsächlich mit der vollständigen Formel freigesprochen: „Die Tatsache existiert nicht“. Die Generalstaatsanwaltschaft legte daher die letzte Berufung beim Obersten Gerichtshof ein, der den Freispruch im Jahr 2021 endgültig bestätigte.

ENTSCHÄDIGUNG
Nach über tausend Tagen Haft stellte Mario einen Antrag auf Entschädigung für die ungerechtfertigte Inhaftierung. Das Berufungsgericht, ein Zivilgericht, lehnte den Antrag zunächst mit der Begründung ab, dass der Mann den Anschuldigungen während des Verhörs nicht angemessen widersprochen habe. Die Anwälte legten jedoch Berufung gegen die Entscheidung ein und zum vierten Mal entschied der Oberste Gerichtshof zugunsten von Mario und ordnete ein neues Berufungsverfahren an.

Zum Schluss der wahre Epilog: Das Gericht verurteilte das Wirtschaftsministerium unter Anwendung des vom Obersten Gerichtshof aufgestellten Grundsatzes dazu, Mario zusätzlich zur Zahlung der Anwaltskosten 140.000 Euro für die ungerechtfertigte Inhaftierung zu entschädigen. Die Mef ist die staatliche Stelle, die für die Liquidation von Entschädigungen zuständig ist, die von den Gerichtsbarkeiten zur Wiedergutmachung von Rechtsfehlern beschlossen werden. „Die Richter des Obersten Gerichtshofs“, erklärte Rechtsanwalt Gambogi, „haben ein grundlegendes Prinzip zum Schutz der Bürgerrechte aufgestellt: Die Antworten auf ein Verhör oder das Schweigen des Angeklagten fallen unter das Verteidigungsrecht und können das Recht auf Entschädigung nicht beeinträchtigen.“ wegen ungerechtfertigter Inhaftierung“.

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