Das Gericht von Grosseto schließt das Strafverfahren gegen den Präsidenten und Direktor des Parks ab

Das Gericht von Grosseto schließt das Strafverfahren gegen den Präsidenten und Direktor des Parks ab
Das Gericht von Grosseto schließt das Strafverfahren gegen den Präsidenten und Direktor des Parks ab

Der Nationalpark Toskanisches Archipel begrüßt mit Genugtuung die Entscheidung des Gerichts von Grosseto, das Strafverfahren gegen den Präsidenten Giampiero Sammuri und den Direktor Maurizio Burlando einzustellen. Die Untersuchung betraf den Vorwurf der Tötung von Tieren aus Grausamkeit oder ohne Notwendigkeit im Zusammenhang mit den Aktivitäten zur Mufflonausrottung auf der Insel Giglio im Rahmen des von der Europäischen Gemeinschaft finanzierten LIFE LetsGoGiglio-Projekts.

Der Richter hielt die Argumente des Staatsanwalts, der am 22. Dezember 2023 die Entlassung beantragt hatte, für gültig, trotz des Widerspruchs des Vereins „Vitadacani ODV“ und des „Centro Recupero Ricci La Ninna“ – dessen Manager im Übrigen entsandt wurde wegen Verleumdung gegen Präsident Sammuri selbst vor Gericht gestellt wurde, stellte das Gericht fest, dass die Voraussetzungen für die Feststellung des angefochtenen Verbrechens nicht gegeben waren. Insbesondere wurde hervorgehoben, dass das Verhalten der Verdächtigen im Rahmen eines komplexen Verwaltungsverfahrens erfolgte, das von verschiedenen institutionellen Stellen auf nationaler und europäischer Ebene genehmigt und genehmigt wurde, zu dem auch die technisch-wissenschaftliche Stellungnahme der ISPRA gehörte.

Der Richter kam zu dem Schluss, dass die Maßnahmen von Präsident Sammuri und Direktor Burlando als Vertreter der Parkbehörde auf den Schutz des Ökosystems des toskanischen Archipels, zu dem die Insel Giglio gehört, abzielten und nicht auf Grausamkeit oder fehlender Notwendigkeit beruhten. Die im Rahmen des Projekts vorgesehenen Aktivitäten, die durch maßgebliche technisch-wissenschaftliche Gutachten gestützt werden, fallen in den administrativen und technischen Ermessensspielraum der Parkverwaltung und wurden in voller Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften durchgeführt. Das Gericht von Grosseto ordnete daher die Einstellung des Strafverfahrens an und schloss jegliche Anklage gegen die Verantwortlichen der Parkbehörde grundsätzlich aus.

Der Nationalpark des Toskanischen Archipels erhält den positiven Ausgang dieses Rechtsstreits, der zwar einerseits die Bedeutung der durchgeführten Arbeiten für die Erhaltung des Naturerbes des Toskanischen Archipels hervorhebt, andererseits aber auch die Funktionen unmissverständlich bekräftigt der Parks und Naturschutzgebiete in Bezug auf die Bewirtschaftung der Wildtiere und den Kampf gegen invasive gebietsfremde Arten unter vollständiger Einhaltung globaler und europäischer Vereinbarungen und Richtlinien sowie der nationalen Gesetzgebung.

Beigefügt Akt des Gerichts von Grosseto

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