Sommerfest in Rho: jeden Donnerstagabend keine Getränke in Glasbehältern und kein Alkohol

Sommerfest in Rho: jeden Donnerstagabend keine Getränke in Glasbehältern und kein Alkohol
Sommerfest in Rho: jeden Donnerstagabend keine Getränke in Glasbehältern und kein Alkohol

Ab heute Abend ist es für jeden Donnerstag im Juni und Juli geplant Donnerstag Sommerfest auf der Piazza San Vittore und Jannacci in Rho. Da Hunderte von Menschen im Zentrum erwartet werden, hat Bürgermeister Andrea Orlandi ein Gesetz unterzeichnet, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit für alle zu gewährleisten Gewerkschaftsverordnung, die den Verkauf und Konsum von Getränken in Flaschen, Gläsern oder Glasbehältern ab 18 Uhr jeden Donnerstag, vom 13. Juni bis 26. Juli, bis 6 Uhr jeden Freitag verbietet und der Konsum alkoholischer Getränke innerhalb der Parks ohne Tages- oder Zeitbegrenzung.

Die abendlichen Öffnungen von Gewerbebetrieben und öffentlichen Plätzen bringen erfahrungsgemäß einen beachtlichen Zustrom von Menschen mit sich. Das Zurücklassen von zerbrochenen Flaschen oder Glas stellte in der Vergangenheit eine Gefahr für Menschen dar: Es kam zu Vorfällen von Nachlässigkeit und unsachgemäßem Umgang mit den Scherben. Zerbrechende Glasgegenstände stellen insbesondere für Kinder eine potenzielle Gefahr dar. Ärger bereitet auch den Umweltbetreibern, die solche Reste aus Straßen und Gärten entfernen müssen. Um Verletzungen von Personen und Gefahren verschiedener Art zu vermeiden, verbietet die Verordnung den Verkauf zum Mitnehmen von in Flaschen oder Gläsern oder Glasbehältern enthaltenen Getränken durch öffentliche Einrichtungen und gewerbliche Tätigkeiten an festen Standorten, durch private Laboratorien und Vereine (mit Ausnahme autorisierter). Verwaltungsoberflächen). Das Verbot betrifft auch Verkaufsautomaten. Das Verbot gilt im „Stadtzentrum“, im Bereich zwischen Corso Europa, Via Cardinal Ferrari, Via Vittorio Veneto, Via Volta, Via Torino, Piazza Libertà, Via Milano, zeitgleich mit der abendlichen Öffnung der Geschäfte. Neben dem Verkauf ist auch der Verzehr von Getränken in Glasbehältern verboten.

Die Verbote gelten auch außerhalb der „Innenstadt“, innerhalb der rhodesischen Grenzen und zum Schutz der Sicherheit aller. In Stadtparks ist ohne Tages- und Zeitbegrenzung der Konsum von alkoholischen Getränken jeglicher Stärke, der Konsum oder die Verfügbarkeit von Getränken in Flaschen, Gläsern oder Glasbehältern verboten. Für die Durchsetzung der Verordnung sind die örtlichen Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zuständig. Zuwiderhandlungen werden für öffentliche Einrichtungen mit einem Bußgeld von 500 Euro geahndet; 50 Euro für Verbraucher von Getränken in Glasbehältern. «Die Verordnung – erklärt Bürgermeister Andrea Orlandi – entsteht aus der Bewertung dessen, was in der Vergangenheit passiert ist. Der Verzicht auf Alkohol in Parks und überall verstreute Flaschen oder Gläser sollte dazu dienen, eine festliche Sommeratmosphäre aufrechtzuerhalten, ohne die Menschen zu gefährden, die auf unsere Plätze und durch die Straßen strömen, um den Sommer zu feiern.“

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