Und da ist auch noch das 14. Monatsgehalt – Pescara

DER ADLER. Die Zahlung des Vierzehnten rückt näher. Hierbei handelt es sich um die monatliche Zusatzzahlung, die sich aus Gewerkschaftsvereinbarungen ergibt und nur in einigen Tarifverträgen vorgesehen ist. Es wird an Arbeitnehmer im tertiären Sektor mit Handelsvertrag, in der Chemiebranche, im Straßentransport- und Logistiksektor, im Lebensmittelsektor, im Reinigungssektor und im Tourismussektor gezahlt. Sie kann je nach angewandtem Vertrag unterschiedlich ausfallen und wird im Juni oder Juli ausgezahlt. Der Bezugszeitraum läuft vom 10. bis zum Monatsende. Auch bei Rentnern wird der Vierzehntel nur denjenigen gezahlt, die die Mindestrente beziehen und unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Die Berechnung des Vierzehntels basiert auf leicht unterschiedlichen Formeln und nimmt unterschiedliche Perioden des Jahres als Bezug. Für Rentner wird die monatliche Zusatzzahlung mit der Juli-Lohnabrechnung ausgezahlt und ist im Girokonto oder Postheft ersichtlich. Dieses zusätzliche Gehalt wurde als Einkommensunterstützung im Hinblick auf die Sommerferien geschaffen und wird in der Regel genau aus diesem Grund verwendet. Der Betrag entspricht nicht dem der Lohnabrechnung für den Monat Juli und variiert aufgrund einiger Parameter: Wer eine Rente bis zum 1,5-fachen des Mindestrentenbezugs hat, erhält die volle monatliche Rente, bei Rentenempfängern wird er gekürzt eine monatliche Vergütung zwischen dem 1,5- und 2-fachen des Mindestbetrags.
Der Betrag wird Jahr für Jahr von INPS mitgeteilt und der Wert kann sich aufgrund der Inflation und der aktuellen Vorschriften ändern. Die Berechnung des Vierzehntels ähnelt der des Dreizehntels, weist jedoch einige wesentliche Unterschiede auf. Der erste große Unterschied betrifft den Bezugszeitraum, der vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres reicht.
Eine weitere rein sommerliche Wirtschaftshilfe stellt die 730-Erstattung dar, die in den meisten Fällen Arbeitnehmern und Rentnern zuerkannt wird, die über kein anderes Einkommen verfügen und im Jahr 2023 abzugsfähige Ausgaben getätigt haben. Die tatsächliche Auszahlung der Rückerstattung in den Sommermonaten hängt jedoch auch vom Zeitpunkt der Vorlage der 730 ab, da diese mit den Beiträgen des auf die Vorlage der Steuererklärung folgenden Monats bezahlt wird. (mp)

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