Geschlechtsspezifische Gewalt, zwei Vorsichtsmaßnahmen – Teramo

TERAMO. Mit Beginn der Sommersaison haben die Carabinieri des Provinzkommandos Teramo die Kontrollen in der gesamten Provinz intensiviert.
Unter den jüngsten Aktivitäten, über die das Kommando gestern in einer Mitteilung an die Presse berichtete, betreffen zwei die leider noch lange nicht ausgerottete Geißel der geschlechtsspezifischen Gewalt. Die Carabinieri von Bellante haben gegen einen 51-jährigen Italiener, gegen den wegen wiederholter Misshandlung von ihm ermittelt wird, eine vom Untersuchungsrichter des Gerichts Teramo erlassene Anordnung zur Entfernung aus dem Haus der Familie und ein Verbot, sich der beleidigten Partei zu nähern, umgesetzt Ehefrau eines ein Jahr jüngeren Kindes. Die Carabinieri von Giulianova verhängten auf Anordnung des Gerichts Teramo gegen einen 39-Jährigen, ebenfalls Italiener, Hausarrest wegen mehrfacher Verstöße gegen das Kontaktverbot gegenüber der beleidigten Partei. Der Mann war wegen Misshandlung seiner 34-jährigen Frau aus dem Haus der Familie entfernt worden.
Die anderen Aktivitäten führten zur Festnahme zweier italienischer Ehegatten, 39 Jahre alt, gegen die bereits ein Aufenthaltsverbot in der Gemeinde Roseto degli Abruzzi verhängt wurde. Der Untersuchungsrichter des Gerichts Teramo erließ die Anordnung, die derzeitige Maßnahme durch diejenige der vorsorglichen Untersuchungshaft zu ersetzen, nachdem ein Bericht der Carabinieri Roseto vorliegt, der umgehend die zahlreichen Verstöße der Ehegatten im Zusammenhang mit dem Aufenthaltsverbot dokumentierte. Ebenfalls in Roseto verhängten die Soldaten des örtlichen Senders auf Anordnung des Überwachungsgerichts von L’Aquila einen 62-jährigen Italiener in Hausarrest, der wegen des Verbrechens des einfachen Bankrotts eine neunmonatige Haftstrafe verbüßen musste.
In Controguerra schickten die Carabinieri des Bahnhofs Corropoli einen 58-jährigen Italiener ins Gefängnis, weil er wiederholt gegen die ihm auferlegte Alternativmaßnahme zur Haft verstoßen hatte. Die Haftstrafe wurde von der Überwachungsbehörde von Pescara erlassen.
Schließlich erwischten die Polizisten der Mobilfunkeinheit in Giulianova einen 42-jährigen Italiener, der ebenfalls der mündlichen Verwarnungspräventionsmaßnahme unterlag, beim Autofahren, obwohl ihm der Führerschein entzogen worden war. Das Auto wurde beschlagnahmt und der Mann wurde in freiem Zustand der zuständigen Justizbehörde wegen Fahrens ohne Führerschein mit Rückfall einer Person, die persönlichen Präventionsmaßnahmen unterliegt, übergeben.(red.te)

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