Lecce, sexuelle Gruppengewalt bei Scheinbesuchen: Arzt und stellvertretender Staatsanwalt unter Hausarrest

(Adnkronos) – Ein ehrenamtlicher stellvertretender Staatsanwalt, der zum Zeitpunkt der Ereignisse bei der Staatsanwaltschaft des Gerichts von Lecce tätig war, und ein Kardiologe, der im Krankenhaus von Benevento tätig war, wurden von der Finanzpolizei unter Hausarrest gestellt. Beiden wird das Verbrechen der sexuellen Gruppengewalt vorgeworfen, das durch den Arzt aus Benevent verschärft wurde, der bei der Ausübung seiner Pflichten unter aktiver Beteiligung des mutmaßlichen Komplizen, des stellvertretenden Staatsanwalts, als Amtsträger fungierte. Die Ereignisse hätten sich offenbar bei Arztbesuchen in einem Krankenhaus in der Gegend von Benevent ereignet. Unter diesen Umständen käme es zu „starken Eingriffen in die sexuelle Freiheit der ahnungslosen Patienten, die vom Arzt und dem ehrenamtlichen stellvertretenden Staatsanwalt dazu gebracht wurden, sich auszuziehen und befummelt zu werden“, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Notiz – der als Kollege von gilt der Kardiologe“. Alles soll von den beiden mutmaßlichen Tätern auf Video festgehalten worden sein. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft von Benevento begannen mit der Übermittlung der Kompetenzunterlagen durch die Staatsanwaltschaft von Potenza, da sich bei einer Ermittlungstätigkeit, die andere Sachverhalte betraf, herausstellte, dass der in Lecce tätige ehrenamtliche stellvertretende Staatsanwalt in das Krankenhaus von Kampanien gegangen war und dass er auf Geschäftsreisen die Angewohnheit hatte, sich als medizinisches Fachpersonal auszugeben. Bei diesen Gelegenheiten soll er gemeinsam mit dem Kardiologen sexuelle Gewalttaten und Befummelungen gegen ahnungslose Frauen verübt haben, die sich offiziell einer ärztlichen Untersuchung unterzogen. Nachdem die Staatsanwaltschaft von Potenza und die Staatsanwaltschaft von Benevento die ersten Nachrichten erhalten und diese dank Computerüberwachung eingehend untersucht hatten, wurde im Juni 2023 eine vorsorgliche Maßnahme gegen die beiden wegen schwerer sexueller Gewalt in der Gruppe und wegen weiteren Verhaltens beantragt: körperlicher Missbrauch der Ärzteschaft, unerlaubte Eingriffe in das Privatleben und unerlaubte Verbreitung von Bildern und Videos mit sexuell eindeutigen Inhalten, die von einem im Krankenhaus tätigen Beamten erstellt wurden. Der Antrag auf eine vorsorgliche Maßnahme wurde vom Untersuchungsrichter des kampanischen Gerichts zunächst abgelehnt, der Staatsanwalt legte jedoch Berufung beim Naples Review ein. Das Berufungsurteil endete im Februar 2024 mit der Annahme der Berufung des Staatsanwalts und der Anwendung der Hausarrestmaßnahme für beide, beschränkt auf sexuelle Gewalt in Gruppen. Im Übrigen wurde die Berufung der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Daraufhin legten sowohl die Verteidigung als auch die Anklage Berufung beim Obersten Gerichtshof ein. Am 13. Juni erklärte der Oberste Gerichtshof die Berufung der Verteidigung der Verdächtigen für unzulässig und akzeptierte die Berufung der Staatsanwaltschaft für die verbleibenden Anklagepunkte. Der Punkt des Beschlusses des Gerichts von Neapel bezüglich der Maßnahme des Hausarrests ist somit vollstreckbar geworden. Nun liegt es am Revisionsgericht von Neapel, erneut über die Berufung des Staatsanwalts bezüglich der derzeit nicht angenommenen Anträge zu entscheiden. Darüber hinaus wurden von der Staatsanwaltschaft zahlreiche Orts- und Hausdurchsuchungen angeordnet und von der Fiamme Gialle von Lecce durchgeführt, die zur Beschlagnahmung von Computern, Tablets und Smartphones der beiden Verdächtigen sowie von ihnen zur Verfügung stehenden Videokameras und digitalen Rekordern führten andere Leute. Abschließend wurden die Personen über den Sachverhalt aufgeklärt und die beleidigten Personen unter Einholung der entsprechenden Beschwerden/Beschwerden angehört. —[email protected] (Web-Info)

Veröffentlicht am 19. Juni 2024

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