Sizilien mit dem Auto, Gericht für „lästige Kriminelle“. Das Unternehmen „Ingiusto“ – BlogSicilia

Sizilien mit dem Auto, Gericht für „lästige Kriminelle“. Das Unternehmen „Ingiusto“ – BlogSicilia
Sizilien mit dem Auto, Gericht für „lästige Kriminelle“. Das Unternehmen „Ingiusto“ – BlogSicilia

BOZEN (ITALPRESS) – Mit einem Urteil vom 17. Juni akzeptierte das Gericht in Bozen die von der Verbraucherbewegung formulierten Fragen und stellte „die Ungerechtigkeit der Strafe im Vertrag von Sicily by Car fest, die dem Verbraucher im Falle einer mitgeteilten Sanktion auferlegt wird.“ das Unternehmen wegen Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung und wegen Nichtzahlung der Mautgebühren. Das Gericht hält die Strafe für schikanös, weil sie überhöht ist (50 Euro), wenn man bedenkt, dass die Verwaltung der Sanktionen und Kosten etwa 3 Euro pro Strafe beträgt.“ Dies gab der Verbraucherverband selbst bekannt und erklärte, dass das Gericht den Autovermieter verurteilt habe, die Verbraucher „über die Rechtswidrigkeit der Klauseln und über das Recht auf Rückerstattung des gezahlten Betrags“ zu informieren. Sicily by Car muss das Urteil in den Zeitungen „Il Sole 24 ore“ und „Il Corriere della Sera“ auf seiner Website veröffentlichen und jedem Verbraucher, gegen den Strafen verhängt wurden, eine individuelle Mitteilung (per E-Mail oder per Einschreiben mit Rückschein) senden bis ab 2014.
Für Paolo Fiorio, Koordinator des MC National Legal Service, „ist dieses Urteil von großer Bedeutung für die Änderung von Automietverträgen, bei denen schikanöse Strafen oft auf undurchsichtige Weise verhängt werden: In vielen Fällen tut dies der Verbraucher tatsächlich nicht.“ Achten Sie auf die zusätzlichen Kosten zum Zeitpunkt der Auswahl des Betreibers. Wir hoffen, dass Sicily by Car diese von 2014 bis heute eingezogenen Strafen spontan zurückerstattet, andernfalls wird MC eine Sammelklage einleiten, um die Rückerstattung des von den Verbrauchern unrechtmäßig gezahlten Betrags zu erhalten.“
„Das Urteil des Gerichts Bozen, gegen das derzeit Berufung eingelegt wird – erklärt Sicily By Car in einer Notiz – hat unserer Meinung nach völlig irrtümlich und zu Unrecht entschieden, die Missbräuchlichkeit von Artikel 2.2 unserer Allgemeinen Vertragsbedingungen auf der Grundlage einer Lesart festzustellen /Auslegung der Rechtskonsequenz als angebliche Vertragsstrafe – und nicht, wie in der Praxis, als Gegenleistung – der dem Kunden für die Bearbeitungs- und Nachmeldeleistung in Rechnung gestellten Vertragssumme von 50,00 Euro aus unserer Sicht gleichermaßen fehlerhaft und ungerecht der Berichte über die Überprüfung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, natürlich nur dann, wenn der Kunde solche Verstöße während der Anmietung begangen hat. Wir können nicht umhin, in diesen ersten Stunden die Bestimmungen des Urteils zur Kenntnis zu nehmen, das wir vor dem Berufungsgericht von Trient, Zweigstelle Bozen, anfechten und vorsorglich die Aussetzung seiner exekutiven Wirksamkeit angesichts der enormen Voreingenommenheit, die das Urteil mit sich bringt, beantragen werden kommt vom Autor. Die tatsächliche Realität sei völlig anders als das, was der Satz fälschlicherweise darstellt – so das Unternehmen weiter. Die Zinsvertragsklausel beinhaltet eine Vertragsgebühr, die der Kunde, sowohl bei der Buchung als auch am Schalter zu Beginn der Anmietung umfassend informiert und daher mehr als wissentlich, nur dann akzeptiert und zu deren Zahlung er sich verpflichtet, wenn er Verstöße gegen die Bestimmungen begeht Während der Anmietung verstößt er gegen die Straßenverkehrsordnung und zahlt nicht spontan das entsprechende Bußgeld. Bedauerlicherweise betrifft der Streit alle auf dem italienischen Markt tätigen Autovermieter, so dass es sich bei dem Urteil offenbar um einen echten – unserer Meinung nach völlig ungerechtfertigten – Angriff auf den gesamten nationalen Autovermietmarkt handelt.“

– Foto sicilybycar.it –

(ITALPRESS).

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