„Efebo“-Theater, die Regeln des freien Konsortiums ändern sich: So geht’s

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Die Änderung der Verordnung zur Nutzung des Efebo-Theaters im Botanischen Garten für die Durchführung von Sommerveranstaltungen und Vorführungen für das Jahr 2024 wurde auf der institutionellen Website der Institution veröffentlicht.
Mit der Bestimmung des außerordentlichen Kommissars Nr. Mit der Verordnung Nr. 64 vom 20. Juni 2024 wurde die vom Umwelt-, Tourismus- und Botanischen Gartensektor beantragte Änderung genehmigt, die angemessene Tarife für die Nutzung der Struktur vorsieht, mit dem Ziel, die Nutzung des gesamten an den Botanischen Garten angrenzenden Gebiets zu erhöhen.
Es sei notwendig, die Beziehungen zwischen Dritten und der Provinzbehörde für die Nutzung des Theaters für Aufführungen und/oder Veranstaltungen zur sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Förderung besser zu regeln, wird betont.
Das Efebo-Theater wird für die Programmierung von Unterhaltungsveranstaltungen genutzt, die Touristen anziehen, und das Angebot, einschließlich der Eigenproduktionen der Institution, muss über Reiseveranstalter und Unterkunftsmöglichkeiten auf Touristen ausgerichtet sein.
Das Theater kann nach Ermessen der Verwaltung für Veranstaltungen genutzt werden, die von Dritten zu Unterhaltungs-, Konferenz-, Wirtschafts- oder Handelsförderungszwecken organisiert werden, wobei auch die Platzierung von Tribünen auf dem Zugangsplatz zum Theater vorgesehen ist.

Für die Nutzung des Theaterraums, egal ob frei oder aufgebaut, beträgt der Tagessatz 500 Euro, bei mehrtägiger Nutzung sinkt der Satz auf 350 Euro.
Die Nutzung des Zugangsplatzes für die Standplatzierung beträgt unabhängig von den Nutzungstagen 150 €.
Handelt es sich bei dem Drittveranstalter um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, kann der Provinzpräsident eine Tarifermäßigung, auch in voller Höhe, beantragen.
Schließlich müssen alle Personen, die die Einrichtung nutzen, eine Vereinbarung mit dem Amt unterzeichnen, um Versicherungspflichten, Nutzungsregeln und etwaige Strafen festzulegen.

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