neue Chance für lokale Unternehmen

neue Chance für lokale Unternehmen
neue Chance für lokale Unternehmen

Neue Ressourcen für nachhaltigen Tourismus: Zu den Unternehmen, die von dieser Maßnahme profitieren, gehören Hotels, Bauernhöfe, Beherbergungsbetriebe im Freien, Unternehmen im Tourismus- und Freizeitsektor, Strandeinrichtungen, Kuranlagen, Touristenhäfen, Themenparks und viele andere. Zu den förderfähigen Investitionen gehören die Steigerung der Energieeffizienz, erdbebensichere Sanierungen, die Beseitigung architektonischer Barrieren und viele andere Maßnahmen, die darauf abzielen, Bauwerke umweltfreundlicher und zugänglicher zu machen.

Die Höhe und Vielfalt der Ausgaben, die durch den FRI-TUR-Hotelbonus abgedeckt werden können, sind enorm und sollen Anreize für Investitionen schaffen, die die Qualität und Effizienz touristischer Einrichtungen verbessern. Zu den Kategorien förderfähiger Ausgaben gehören:

Steigerung der Energieeffizienz: Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, z. B. die Installation von Sonnenkollektoren, die Verbesserung der Wärmedämmung oder die Umrüstung auf effizientere Heiz- und Kühlsysteme.

Antiseismische Sanierung: Strukturelle Eingriffe, um Gebäude im Falle von Erdbeben sicherer und widerstandsfähiger zu machen, einschließlich struktureller Verstärkungen und der Einführung fortschrittlicher erdbebensicherer Technologien.

Beseitigung architektonischer Barrieren: Änderungen, die erforderlich sind, um die Zugänglichkeit von Gebäuden für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, wie z. B. der Bau von Rampen, die Installation geeigneter Aufzüge oder die Änderung von Badezimmern und anderen Gemeinschaftsräumen.

Bauinterventionen: Dazu können außerordentliche Instandhaltung, Restaurierung und konservative Sanierung, komplette Gebäudesanierung oder der Einbau von Leichtbauprodukten gehören. In diese Kategorie fallen auch mobile Wohneinheiten sowie deren Zubehör und Zubehör, die sich in Unterkünften im Freien befinden.

Bau von Thermalbecken und Anschaffung von Ausrüstung: Investitionen in die Entwicklung oder Verbesserung des Spa-Betriebs, einschließlich der Anschaffung und Installation von Spezialgeräten.

Interventionen zur Digitalisierung: Anschaffungen im Zusammenhang mit der technologischen Modernisierung von Einrichtungen, wie z. B. Online-Buchungssystemen, Kundenmanagementsystemen und Automatisierungstechnologien.

Kauf/Erneuerung von Einrichtungsgegenständen: Käufe, die darauf abzielen, die Ästhetik und Funktionalität von Unterkünften zu renovieren oder zu verbessern und so das Gesamterlebnis der Gäste zu verbessern.

Designdienstleistungen: Aufwendungen für die Konzeption und Planung von Interventionen, bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 2 % des Gesamtprojekts.

Firmengrundstück und seine Anordnungen: Grundstücksverbesserungen, wie z. B. Landschaftsverbesserungen oder bauliche Veränderungen im Außenbereich, bis zu 5 % der Projektsumme.

Bauten, Maurerarbeiten und Ähnliches: Diese Kategorie kann bis zu 50 % der gesamten Projektkosten abdecken, was die Bedeutung unterstreicht, die der Stärke und Effizienz der physischen Infrastruktur beigemessen wird.

Verschiedene Maschinen, Anlagen und Geräte: Ganz neu können diese Investitionen bis zu 40 % der gesamten Projektkosten ausmachen, was die Bedeutung moderner und effizienter Ausrüstung widerspiegelt.

Diese Ausgaben müssen nach Einreichung des Antrags und Abschluss der Projekte bis zum 31. Dezember 2025 anfallen, um sicherzustellen, dass die Investitionen rechtzeitig und gut geplant sind. Ziel ist es, Tourismusunternehmen bei ihrer Umstellung auf nachhaltigere, sicherere, zugänglichere und technologisch fortschrittlichere Einrichtungen zu unterstützen.

Finanzierungsdetails: Der Anreiz umfasst ein subventioniertes Darlehen mit einer Laufzeit von 4 bis 15 Jahren und einem festen Zinssatz von 0,50 %, kombiniert mit einem marktüblich verzinsten Bankdarlehen gleicher Höhe und Laufzeit. Der nicht rückzahlbare Beitrag errechnet sich aus den förderfähigen Beträgen, wobei die Prozentsätze je nach Unternehmensgröße und Standortregion variieren und maximal 35 % betragen.

So bewerben Sie sich: Bewerbungen können vom 1. Juli, 12:00 Uhr, bis zum 31. Juli 2024, 12:00 Uhr, ausschließlich über die Invitalia-Webplattform eingereicht werden. Es ist erforderlich, dass die Anträge mit der digitalen Signatur des gesetzlichen Vertreters sowie einer detaillierten technischen Dokumentation, einschließlich eines Projektplans und Bonitätsbescheinigungen, eingereicht werden.

Stadträtin Sanna unterstreicht die Bedeutung dieser Initiative für die Wiederbelebung und Modernisierung des lokalen Tourismussektors, insbesondere in einer Zeit, in der die Aufmerksamkeit für nachhaltigen und verantwortungsvollen Tourismus wächst. Fordert die Wirtschaftsverbände auf, ihre Mitglieder rechtzeitig darüber zu informieren, diese einmalige Gelegenheit zu nutzen.

Die Ressourcen sind begrenzt und werden in chronologischer Reihenfolge der Antragseinreichung zugewiesen. Daher ist schnelles Handeln unerlässlich. Für Unternehmen im Tourismussektor der Gallura ist dies eine Gelegenheit, die sie sich nicht entgehen lassen sollten, um in die Zukunft zu investieren und die Qualität und Nachhaltigkeit ihrer Tourismusangebote zu verbessern.

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