„Unterirdisches“ Lagerhaus in ein Geschäft umgewandelt, die Richter bestätigen die Schließung

„Unterirdisches“ Lagerhaus in ein Geschäft umgewandelt, die Richter bestätigen die Schließung
„Unterirdisches“ Lagerhaus in ein Geschäft umgewandelt, die Richter bestätigen die Schließung

In Notwehr wurden Geschäfte geschlossen und Baugenehmigungen annulliert. Die achte Kammer des regionalen Verwaltungsgerichts Kampanien – Präsident Alessandro Tomassetti – lehnt die Berufung eines Unternehmens ab und bestätigt damit die von der Gemeinde Aversa ergriffenen Maßnahmen.

Die Affäre begann im Jahr 2023, als die Organisation, vertreten durch den Anwalt Giuseppe Nerone, die „sofortige Einstellung und Schließung der Geschäftstätigkeit“ anordnete und in Notwehr auch die zuvor erteilten Baugenehmigungen widerrief. In der Praxis hätte die Gemeinde, wie die Richter bestätigten, die kommunale Bauverordnung korrekt angewendet, die in Kellern und Untergeschossen nur die Unterbringung von „Lagern und Garagen“ zulässt.

Die Genehmigungen – lesen wir in der Urteilsbegründung – hätten „auf der Grundlage falscher Tatsachendarstellungen“ gestützt, da in den Räumlichkeiten im Keller, die der Amnestie unterliegen, „somit faktisch“ öffentlich zugängliche Gewerberäume untergebracht gewesen wären. Auch der Umbau „in den ursprünglich als Lager genutzten Teil sei kommerziell“, so die Richter weiter. Eine „Unterlassung“, die „nach Ansicht der Kammer von entscheidender Bedeutung“ sei.

Insbesondere „ist die Meinung der Kammer, re melius perpensa, vielmehr dahingehend, dass die Umwandlung eines Lagerhauses zur Lagerung sowie anderer Nebenräume (z. B. Garage) in einen Raum für gewerbliche Nutzung, da „im Bau.“ „Die Änderung des Nutzungszwecks eines bereits bestehenden Gebäudes erfordert keine Qualifikation, sofern sie nur zwischen homogenen Gebäudekategorien erfolgt“, schreiben die Richter. Die Berufung wurde daher zurückgewiesen.

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