Ragusa, das EBT und die Beitragsbefreiung für arbeitslose Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind

Ragusa, das EBT und die Beitragsbefreiung für arbeitslose Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind
Ragusa, das EBT und die Beitragsbefreiung für arbeitslose Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind

Die bilaterale Tertiärbehörde von Ragusa teilt den im Iblea-Gebiet ansässigen Unternehmen und Arbeitnehmern des Sektors mit, dass das INPS Anweisungen zum Ausfüllen des Antragsformulars für die Beitragsbefreiung gemäß Artikel 1, Absätze 191-193, Gesetz Nr. 213/2023 (Haushaltsgesetz 2024) für die Einstellung arbeitsloser Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind und Nutznießerinnen des Freiheitseinkommens sind (DL Nr. 34/2020), im Dreijahreszeitraum 2024-2026.

Die Beitragsbefreiung gilt für: Festanstellungen, für die Dauer von 24 Monaten; befristete Einstellung, für die Dauer von 12 Monaten, d. h. für die Dauer des Arbeitsverhältnisses bis maximal 12 Monate; die dauerhaften Umwandlungen eines früheren befristeten Arbeitsverhältnisses, ob bereits gefördert oder nicht gefördert, für die Dauer von 18 Monaten ab dem Datum der befristeten Einstellung. In der Anwendung „Portal of Benefits (ehemals DiResCo)“, verfügbar auf der institutionellen Website www.inps.it, unter folgendem Pfad: „Unternehmen und Freiberufler“ > „Unternehmen und Freiberufler erkunden“ > Abschnitt „Tools“ > „ Alles anzeigen“ > Zur Beantragung der jeweiligen Leistung steht Ihnen das Online-Antragsformular „Erli“ zur Verfügung.

Um die Leistung in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitgeber nach Authentifizierung ausschließlich über das oben genannte Online-Antragsformular „Erli“ einen Antrag auf Zulassung zur Befreiung an das Institut richten.

„Im Falle einer Erhöhung des Stundenanteils der Arbeit während eines Teilzeitarbeitsverhältnisses, einschließlich des Falles einer Teilzeiteinstellung und einer anschließenden Umwandlung in eine Vollzeitbeschäftigung – erklärt der Vorstand von Ebt Ragusa unter dem Vorsitz von Gregorio Lenzo – die Der nutzbare Vorteil darf aufgrund von Zwängen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Maßnahme den bereits im elektronischen Verfahren genehmigten Betrag nicht überschreiten. Im Falle einer Verkürzung der Arbeitszeit, einschließlich einer Vollzeitbeschäftigung und anschließender Umwandlung in eine Teilzeitbeschäftigung, liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers, den Anreiz für die Nutzung des reduzierten Betrags neu zu bemessen. Nach der endgültigen Bereitstellung der finanziellen Mittel, die auf der Grundlage des im elektronischen Antrag angegebenen Arbeitgeberbeitragssatzes erfolgt, kann der Interessent den fälligen Betrag in monatlichen Raten ab dem Monat der Einstellung für den fälligen Zeitraum in Anspruch nehmen. unbeschadet der Dauerhaftigkeit des Arbeitsverhältnisses.“ Die Inanspruchnahme der Leistung erfolgt durch eine Anpassung der Beitragserklärungen im Rahmen des steuerfreien Beitrags gemäß Rundschreiben Nr. 41/2024 (Lavoronews Nr. 14/2024). Für weitere Informationen können Sie das Ebt-Büro in der Via Roma in Ragusa unter 0932.622522 kontaktieren.

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