Das Kassationsgericht hat die Berufung der Gemeinde Asti angenommen – Lavocediasti.it

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Das Kassationsgericht, mit Beschluss Nr. Mit dem Beschluss Nr. 17636 vom 26. Juni 2024 wurde der Berufungsgrund der Gemeinde Asti gegen die Entscheidung der regionalen Steuerkommission von Turin angenommen, mit der die Richter die Berufung der Gemeinde gegen das Altersheim der Stadt Asti zurückgewiesen und aufgehoben hatten der für die IMU für das Jahr 2013 ausgestellte Steuerbescheid ist fällig und wird vom Steuerpflichtigen mangels Motivation für die Tat nicht bezahlt.

Der Oberste Gerichtshof hebt mit der betreffenden Entscheidung die Entscheidung der Regionalkommission wegen Verstoßes gegen die Regel zur Begründung der Maßnahme auf und verweist sie in anderer Zusammensetzung an diese für nicht in die Prüfung einbezogene Sachbeurteilungen. sowie für die Abrechnung von Spesen.

Im Hinblick auf das Insolvenzverfahren bezüglich des Seniorenheims bekräftigte das Gericht, dass die Insolvenz einer der Parteien, die im Kassationsverfahren eintritt, nicht zu einer Unterbrechung des Verfahrens führt.

„Für die Gemeinde Asti – sagt der Bürgermeister Maurizio RaseroBei der vorliegenden Verordnung handelt es sich um eine wichtige Regelung, da sie die Rechtmäßigkeit der Arbeit des Finanzamtes anerkennt, das die Veranlagungstätigkeit in voller Übereinstimmung mit den Regeln durchgeführt hat, auch im Hinblick auf die Auswirkungen dieser Regelung auf anhängige Streitigkeiten zum gleichen Thema. ” .

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