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Unrechtmäßige Landenteignung: Das Gericht in Ancona weist die Berufung gegen die Gemeinde Sirolo zurückUngünstiges Urteil für den Privatmann mit Gerichtskosten von 7.295,60 Euro
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Sirolo2. Juli 2024 – In den letzten Tagen hat das Zivilgericht von Ancona das Urteil bezüglich der Berufung eines Privatmanns gefällt, mit der die rechtswidrige Usurpation eines Gebiets im Eigentum der Gemeinde Sirolo festgestellt werden soll, mit einem Antrag auf Rückerstattung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und Schadensersatz in Höhe von 20.000 Euro.
Der Kläger trug vor, dass die Gemeinde Mitte der 1980er Jahre den ursprünglichen Straßenabschnitt der Via Molini I verlegt und ihn auf eine private Fläche verlegt hätte.
In dem Urteil erinnerte der Richter daran, dass nach der neuesten Rechtsprechung der Legitimität der Eigentümer eines Grundstücks, der durch die Unterteilung des Grundstücks der Gemeinschaft einen Grundstücksstreifen fortlaufend zur Verfügung stellt und ihn der entsprechenden Fußgänger- und Fußgängerzone unterwirft Die Nutzung von Fahrzeugen stellt eine Dienstbarkeit dar.
Der Richter lehnte alle Anträge des Berufungsbefürworters ab und verurteilte ihn zur Erstattung der Prozesskosten zugunsten der Gemeinde Sirolo in Höhe von 7.295,60 Euro, einem Betrag, der bereits an die Einrichtung gezahlt wurde.
Für den Bürgermeister Filippo MoschellaSchließlich beendete das Gericht von Ancona mit seinem Urteil eine etwa 40 Jahre andauernde Konfrontation zwischen privaten und öffentlichen Körperschaften und erkannte die Legitimität des Verhaltens der Gemeinde Sirolo an.