
Der Regionales Verwaltungsgericht Latium hat grünes Licht für den Zugang für die Anwälte der gegeben Juventus zu dem Papier, das bisher “geheim” geblieben ist, wie es in der heißt ‘Note 10940’ vom 14. April 2021 in dem die Covisoc Sie fragte Bundesanwaltschaft einige Interpretationen betrafen den Fall von Veräußerungsgewinnen.
In dem fraglichen Papier berichtet die Aufsichtsbehörde der Staatsanwaltschaft über einige “Fälle, bei denen nicht leicht zu erkennen ist, welche Kriterien die Vertragsparteien eingehalten haben, um sich auf den relativen Preis zu einigen”. Wie die TAR ausführt, ist auch die Antwort im Vermerk der Bundesanwaltschaft zentral, „die der Co.Vi.So.C. interpretatorische Hinweise zum Zwecke der Herausgabe des Vermerks gegeben hat, mit der die Kommission einen Bericht bzgl die Bewertung der Auswirkungen des Spielertransfers auf die Jahresabschlüsse einiger Profiklubs zum Zwecke der Registrierung für die jeweiligen Meisterschaften”.
Die TAR Lazio hat daher jetzt grünes Licht für den Zugang zu den Unterlagen gegeben. “Es muss daher bei Co.Vi.So.C bestellt werden. dem Beschwerdeführer eine Kopie des Vermerks der Bundesanwaltschaft zu übermitteln, innerhalb von sieben Tagen nach der administrativen Mitteilung dieses Satzes oder der Benachrichtigung, falls früher – liest das von Calcio e Finanza gemeldete Dokument -. Das Interesse am Abwehreingriff im vorliegenden Fall ist insbesondere in der anhängigen Revision des vom Bundesgerichtshof erlassenen Widerrufsurteils ersichtlich, gerade weil die fragliche Tat bekannt sein muss, bevor das sportliche Verfahren abgeschlossen ist, gegeben dass jede spätere Initiative vor der staatlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit in die bekannten Grenzen der Schutzinstrumente fallen würde, die nach der vom Verfassungsgerichtshof akzeptierten Auffassung in Disziplinarsachen kompensatorischer und nicht realer Art sind.