Während eines in der Nähe durchgeführten Kontrollpunkts Civitella im Val di Chianadie Finanziers des Provinzkommandos der Guardia di Finanza von Arezzo Sie hielten an Sattelschleppermit Platte ausländisch und geleitet von Treiber Slowenischwas zur Folge hatte bis zu 10 Tonnen Tabak transportieren.
Die Operation
Die Fiamme Gialle überprüfte die transportierte Ladung, bestehend aus 100 Schachteln mit Tabakformal qualifiziert als „roher Tabakabfall“. Das Produkt stellte sich heraus von einem kroatischen Unternehmen verkauft und für ein Unternehmen mit Sitz in der Provinz Arezzo bestimmt. Das Militär untersuchte die internationalen Begleitdokumente eingehend und verglich sie mit einer sorgfältigen Sichtprüfung der tatsächlich transportierten Tabaksorte.
Den Finanziers fiel somit eine erhebliche Diskrepanz zwischen der deklarierten Produktbeschreibung und der tatsächlich an Bord des Sattelschleppers befindlichen Tabaksorte auf. Letzteres konnte tatsächlich nicht als „Rohtabakabfall“ eingestuft werden, sondern war offenbar „verarbeitete Tabakabfälle“, bis zu dem Punkt, dass man sich als qualifizieren muss Produkt „rauchbar” und unterliegen daher der Verbrauchsteuer (Verbrauchsteuer) in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro.
Tabak beschlagnahmt
Die in den Dokumenten angegebene unterschiedliche Produktkatalogisierung im Vergleich zur tatsächlichen Situation, die offensichtlich darauf abzielte, die Zahlung der betreffenden Steuern zu vermeiden, umfasste die in den Artikeln 291bis („Schmuggel ausländischer Tabakwaren“) und 291ter („erschwerende Umstände“) genannten Straftaten das Verbrechen des Schmuggels ausländischer Tabakwaren“) des Konsolidierten Gesetzes über die Zollgesetzgebung, wegen dem sie kamen gemeldet an die Staatsanwaltschaft von Arezzo die gesetzlichen Vertreter der liefernden und einkaufenden Unternehmen.
Anschließend wurde die Ladung beschlagnahmtin Erwartung der endgültigen speziellen Produkttests durch das auf dieses Thema spezialisierte „Rauchlabor“ der Zoll- und Monopolbehörde von Rom, deren Ergebnis nach einigen Tagen die ursprünglich von den Finanziers festgestellte Produktqualifikation bestätigte (verarbeitete Tabakabfälle). und die Besteuerung des beschlagnahmten Produkts.
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