Ligurien, 85.000 Euro für die Sanierung der Weinberge

GENUA – Die Umstrukturierung und Umstellung der Weinberge für die Weinsaison 2024/2025 ist im Gange und verfügt über ein Budget von über 85.000 Euro, das aufgestockt werden kann mit dem vom Interimspräsidenten für Landwirtschaft vorgeschlagenen Ratsbeschluss genehmigt.

„Unterstützung wird geboten – erklärt Interimspräsident Alessandro Piana – sowohl als Ausgleich für die Einkommensverluste, die sich aus der Durchführung der Intervention ergeben, in Höhe von bis zu 3.000 Euro pro Hektar, als auch für die tatsächlichen Umstrukturierungs- und Umstellungsmaßnahmen der Weinberge im Rahmen von 50 % der festgelegten Ausgaben die Grundlage nationaler Standardkostentabellen. Es werden Maßnahmen zur Sortenumstellung finanziert, die es Ihnen ermöglichen, Ihre Reben durch andere Sorten zu ersetzen, die als önologisch und kommerziell wertvoller gelten, oder Maßnahmen zur Verlagerung der Weinberge an günstigere Standorte oder zur Änderung der Anbauform.

Es ist eine sehr nützliche Maßnahme, um beispielsweise die Produktion qualitativ und quantitativ an die Marktnachfrage anzupassen. Senkung der Produktionskosten, Förderung der Mechanisierung und Nachhaltigkeit sowie Erhöhung des regionalen Anteils der Produktion von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung und g.g.A. Eine Reserve in Höhe von 20 % des verfügbaren Betrags wird für historische und historische Weinberge bereitgestellt, die nachweislich auch höhere Ausgabenbeträge pro Hektar aufweisen, und 15 % der Zuteilung werden stattdessen denjenigen zugewiesen, die aus pflanzenschutzrechtlichen Gründen entwurzelt wurden.“

Begünstigte sind landwirtschaftliche Unternehmer sowohl einzeln als auch in verbundener Form, Erzeugerorganisationen, landwirtschaftliche Genossenschaften und Personengesellschaften sowie Aktiengesellschaften, die landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Anträge auf Hilfe müssen auf dem SIAN-Portal eingereicht werden 14. Juni 2024während die Förderrangfolge der förderfähigen Anträge durch definiert wird 13. Dezember 2024. Die Frist für die Einreichung der Restzahlungsanträge ist 20. Juni 2025.
Alle Informationen und Formulare finden Sie unter www.agriligurianet.it

PREV Ronaldo trifft Neymar bei einem Boxkampf: Was ist passiert?
NEXT „Es brauchte einen Blitz, um dich aufzuhalten. Jetzt renne in den Himmel“