Der EU-Rat verabschiedet das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur: Österreich bricht aus der Pattsituation, Italien stimmt dagegen

Der Genehmigungsprozess des Naturschutzgesetzes, eine der symbolischen Maßnahmen der europäischen grünen Agenda, hat das endgültige Ziel erreicht. Heute, Montag, 17. Juni, hat der EU-Rat die Verordnung verabschiedet und damit einen mehr als zweimonatigen Stillstand beendet. Das Votum Österreichs war ausschlaggebend, da es sich in letzter Minute dem Block der Länder anschloss, die die Maßnahme befürworteten. Die italienische Regierung stimmte gegen die Einführung, wobei Umweltminister Gilberto Pichetto die Einführung bereits in der Vergangenheit kritisiert hatte. Gesetz zur Wiederherstellung der Natur und er sagte, er sei besorgt über die möglichen Auswirkungen auf den Agrarsektor. Vizeministerin Vannia Gava war heute beim Rat anwesend und begründete das Nein-Votum Italiens wie folgt: „Obwohl Verbesserungen eingeführt wurden, bleibt die endgültige Einigung für uns unbefriedigend.“ Eine Erhöhung der wirtschaftlichen und administrativen Belastungen für den Agrarsektor können wir nicht akzeptieren“

Die Verhandlungen, die Zustimmung und das Patt

Die heutige Abstimmung im Rat wurde dank der positiven Abstimmung von 20 Ländern angenommen. Italien, Ungarn, Polen, die Niederlande, Finnland und Schweden stimmten gegen die Maßnahme, während Belgien sich der Stimme enthielt. Die Einigung zwischen Parlament, Kommission und EU-Rat über das Natursanierungsgesetz wurde im November 2023 erzielt. Im Februar 2024 stimmte das Europäische Parlament der Maßnahme endgültig zu und es wurde erwartet, dass der Rat kurz darauf dasselbe tun würde. Das Umdenken in Viktor Orbáns Ungarn führte stattdessen zu einer Pattsituation in den europäischen Institutionen, da die belgische Präsidentschaft keine Mehrheit mehr hatte, die die Verordnung verabschieden konnte. Die Europawahlen trugen dazu bei, die Diskussion weiter zu verlangsamen, da einige Länder eine politische Gegenreaktion im Vorfeld der Wahlen befürchteten. Der heutige EU-Rat hat den Stillstand beim letzten Treffen der Umweltminister vor dem Wechsel der rotierenden Präsidentschaft von Belgien an Ungarn durchbrochen.

Was bedeutet das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Die Besonderheit von Gesetz zur Wiederherstellung der Natur besteht darin, dass es sich um eine Maßnahme handelt, deren Ziel nicht nur der Schutz gefährdeter Naturgebiete, sondern auch die Wiederherstellung bereits geschädigter Gebiete ist. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission befinden sich heute 80 % der europäischen Lebensräume in einem degradierten Zustand. Gemäß der heute vom Rat angenommenen Verordnung müssen die EU-Länder bis 2030 mindestens 20 %, bis 2040 60 % und bis Mitte des Jahrhunderts 90 % der Meeres- und Landflächen wiederherstellen. Laut Brüssel wird das Erreichen dieser Ziele nicht nur ökologische, sondern auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen. Tatsächlich gehen Schätzungen des Gemeindevorstands davon aus, dass jeder Euro, der in die Wiederherstellung von Ökosystemen investiert wird, mindestens 8 Euro verdient. Die EU-Exekutive wird die tatsächliche Einhaltung der Verordnung überwachen, und der Rat hat sie außerdem gebeten, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Bestimmung einen Bericht vorzulegen, der die auf Gemeindeebene verfügbaren wirtschaftlichen Ressourcen zur Finanzierung aller erforderlichen Interventionen enthält.

Greta Thunberg und andere Klimaaktivisten protestieren vor dem Europäischen Parlament in Straßburg und fordern die Genehmigung des Naturschutzgesetzes, 11. Juli 2023 (EPA/Julien Warnand)

Ein Signal für die Zukunft des Green Deal?

Das heutige grüne Licht der europäischen Institutionen stellt einen wichtigen Sieg für die Befürworter des Green Deal, des Maßnahmenpakets für Umwelt und Klima, dar. Dort Gesetz zur Wiederherstellung der Natur Es stellt eine der Säulen dieser grünen Agenda dar, ist aber auch eine der umstrittensten Maßnahmen. „Wir sind immer noch auf dem richtigen Weg, den Verlust der biologischen Vielfalt umzukehren. Lassen Sie uns jetzt mit der Zusammenarbeit beginnen und zeigen, dass die EU immer noch an vorderster Front steht“, jubelte Virginius Sinkevicius, EU-Umweltkommissar, nach der heutigen Abstimmung im Rat. „Entfernt von den Karikaturen, mit denen es beschrieben wurde, wird dieses Gesetz es uns ermöglichen, angesichts der Auswirkungen des Klimawandels stärker zu sein“, wiederholte Pascal Canfin, Vorsitzender des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments.

Die österreichische Regierung im Chaos

Unterdessen bringt das grüne Licht des EU-Rats für das Naturschutzgesetz die österreichische Regierung ins Trudeln, deren positives Votum für die Verabschiedung der Maßnahme ausschlaggebend war. Bundeskanzler Karl Nehmanner hat angekündigt, eine Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof zu erheben. Der Grund? Das Votum von Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne-Koalitionsabgeordnete) geht gegen den Willen des Vorstands. Nach Ansicht der Österreichischen Volkspartei handelte der Minister „rechtswidrig“ und die Abstimmung sollte daher annulliert werden. Ein von Österreich eingelegter Rechtsbehelf wird aller Voraussicht nach nicht weitreichen. Das vom Rat abgegebene Votum ist tatsächlich rechtsverbindlich und mehrere Quellen in Brüssel stellen klar, dass es keine Umkehrung des Ergebnisses der heutigen Abstimmung geben kann.

Lesen Sie auch:

PREV Wasserbombe und Hagel, überschwemmte Straßen und Schäden. Die Decke des Lidl-Supermarkts ist eingestürzt
NEXT Die Suche nach den drei vermissten Jungen im Fluss Natisone: «Vielleicht in den Kurven oder am Ufer steckengeblieben»