Stoppen Sie die Maskenpflicht auf Stationen mit fragilen Menschen

Das Tragen von Masken in den Abteilungen von Krankenhäusern und Pflegeheimen, in denen gebrechliche Patienten untergebracht sind, wird nicht länger verpflichtend sein, ihre Verwendung wird jedoch der Beurteilung durch die Gesundheitsdirektoren überlassen. Es sieht es voraus neues Rundschreiben des Gesundheitsministeriums nach dem Außerkrafttreten der Verordnung, die die Pflicht zum Tragen von Masken in diesen Zusammenhängen sanktionierte, am 30. Juni.

„Den Gesundheitsdirektoren der oben genannten Strukturen wird als Träger der Hygiene- und Gesundheitsfunktionen – lesen wir von Ansa – empfohlen, die Möglichkeit zu prüfen, die Verwendung von Atemschutzgeräten in ihrem Kontext zu veranlassen.“

Das Rundschreiben „Empfehlungen zum Einsatz von Atemschutzgeräten in Gesundheitseinrichtungen zum Schutz vor akuten Virusinfektionen“, unterzeichnet vom Direktor für Prävention des Gesundheitsministeriums, Francesco Vaia„empfiehlt“, dass die ärztlichen Leiter von Gesundheitseinrichtungen „die Möglichkeit prüfen, den Einsatz von Atemschutzgeräten in ihrem Kontext vorzusehen, und zwar unter Berücksichtigung der Verbreitung luftübertragener Viren, der Merkmale der Umgebung sowie der Art der Patienten“, Arbeitnehmer oder Besucher, die sich dort aufhalten, abhängig vom Grad des Infektions- und/oder Übertragungsrisikos (z. B. bei Vorliegen von Atemwegsbeschwerden oder unter Berücksichtigung der Saisonalität) und der Möglichkeit der Entwicklung einer schweren Erkrankung im Falle einer Exposition.“

Was das Personal betrifft, werden die Gesundheitsdirektoren „alle Maßnahmen zum Schutz ihrer Gesundheit umsetzen“. Dies unter Berücksichtigung des Auslaufens der Bestimmungen der Verordnung „Dringende Maßnahmen zur Eindämmung und Bewältigung der Covid-19-Epidemie betreffend den Einsatz von Atemschutzgeräten“ vom Dezember 2023 und der Auswertung „der aktuellen klinischen Trend-epidemiologischen Analyse von SarsCoV2“. Infektionen und grippeähnlichen Syndromen, die Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen die wichtigsten viralen akuten Atemwegsinfektionen, die verbesserten Diagnosemöglichkeiten und die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirksamkeit persönlicher Schutzausrüstung zur Reduzierung der Virusübertragung.

Die Empfehlungen zielen darauf ab, die Ausbreitung von Atemwegsviren in Gesundheits-, Sozial- und Wohlfahrtseinrichtungen, einschließlich Gastgewerbe und Langzeitpflegeeinrichtungen, zu kontrollieren. Es wird außerdem empfohlen, „durch angemessene Information des Personals, der Patienten und allgemein aller in den oben genannten Einrichtungen anwesenden Personen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen zu verstärken, wie z. B. häufiges Händewaschen, ständige Reinigung der Umgebung und Desinfektion von Oberflächen mit aktiven Desinfektionsmitteln.“ gegen Mikroorganismen, ausreichende Belüftung, richtige Abfallentsorgung“. In Einrichtungen, in denen es keinen ärztlichen Leiter gibt, ist es Sache des gesetzlichen Vertreters der Organisation, im Einvernehmen mit dem zuständigen Arzt die geeigneten Schutzmaßnahmen festzulegen.

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