VENEDIG – Seit fast zwanzig Jahren behauptet sie, sie sei „ein Talent für Ärger“, stolz darauf, angesichts dessen, was sie als Missbrauch ansieht, nicht zu schweigen, von den angeblichen…
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VENEDIG – Seit fast zwanzig Jahren behauptet sie, sie sei „ein Talent für Ärger“ und stolz darauf, angesichts dessen, was sie als Missbrauch ansieht, von angeblicher Belästigung bis hin zu angeblicher Spionage, nicht zu schweigen. Doch dieses Mal muss die venezianische Influencerin Michela Morellato für ihre Worte büßen: 3.000 Euro Schadensersatz und 2.000 Euro Rechtskosten für eine Krankenschwester des San Bortolo-Krankenhauses, die öffentlich (zuerst beim Cup und dann auf Facebook) als „ Halbsocke“, „inkompetent“ und „fauler Apfel unter den öffentlichen Ämtern“. Mit dem in den letzten Tagen vom Obersten Gerichtshof veröffentlichten Urteil wird das vom Gericht von Vicenza ausgesprochene Urteil zur Entschädigung der Zivilpartei endgültig, während gleichzeitig die vom Berufungsgericht von Venedig in Bezug auf die Anschuldigung festgelegte Verjährungsfrist in Kraft tritt schwere Verleumdung wird bestätigt.
DIE KRITIK
Seit dem 2. Juli 2015, als Morellato einen Streit mit dem Mitarbeiter der Einzelbuchungszentrale des Berico-Krankenhauses hatte, ist mittlerweile fast ein Jahrzehnt vergangen. Durch den Widerruf der Untersuchungsergebnisse wurde von der Showgirlin ein Strafzettel in Höhe von 480 Euro verlangt, statt 411, wie ihr in der Klinik gesagt worden war: So waren die Beleidigungen geflogen, aufgezeichnet auf einem Video, das wiederholt im Internet gepostet worden war. Nachdem die Verteidigung bereits die Unterdrückung des Verbrechens erwirkt hatte, versuchte sie auch, die Aufhebung der Zivilurteile zu erreichen. Drei Punkte, die der Anwalt Cesare Dal Maso für die 36-Jährige unterstützt, die sich heute als „Autorin, Unternehmerin und politische Kommentatorin“ definiert. Erstens: „Die verwendeten Ausdrücke wollten keineswegs die moralischen, intellektuellen oder psychischen Qualitäten des Opfers verletzen, sondern stellten vielmehr eine Kritik an der professionellen Herangehensweise des Opfers im Umgang mit den Benutzern dar.“ Zweitens wurde an das Recht auf Kritik erinnert: „Die Angeklagte hatte sich darauf beschränkt, die professionelle Einstellung des Opfers zu kritisieren, nachdem ihr Verhalten im Wesentlichen als unnötig bürokratisch und wenig kooperativ erschienen war.“ Schließlich wurde die Entschuldigung der Provokation angeführt, wobei die Forderung nach einem höheren Ticket als erwartet „sie in einen Zustand starker Aufregung versetzt“ habe.
DER ANGRIFF
Für das Kassationsgericht war die Einschätzung der Verdienstrichter jedoch richtig, als sie das Video „in den sachlichen Rahmen einer Verleumdung“ einordneten und es als „persönlichen Angriff auf individueller Ebene“ betrachteten, der „die Grenze der Enthaltsamkeit überschreitet“. in der „Ausübung des Kritikrechts“. Darüber hinaus, so das Oberste Gericht, „stellen der an ihn gerichtete Vorwurf der Arbeitsunlust und die an ihn gerichtete Aufforderung, den Job an kompetentere und vor allem freundlichere Menschen zu überlassen, völlig übertriebene Ausdrücke gegenüber dem behaupteten Zweck der bloßen Missbilligung dar.“ der von der beleidigten Partei angewandten Arbeitsweise”. In diesem Zusammenhang weisen die „Hermeline“ darauf hin: „Das Wort „Halbsocke“ bezieht sich auf eine Person mit mittelmäßigen Fähigkeiten oder von geringer Bedeutung, und der Begriff „fauler Apfel“ bezeichnet Menschen, die ständig Negativität und Beschimpfungen anwenden und das mit ihrem Verhalten Sie infizieren die gesamte Struktur, in der sie tätig sind, und verursachen Stress, Leiden und geringe Produktivität.“ Auf jeden Fall wollte Morellato, „unzufrieden mit dem persönlichen Ausbruch“ beim Pokal und „nachdem der emotionale Antrieb, der die verbale Aggression bestimmt, erschöpft war“, das Video dennoch veröffentlichen, um „dem anderen Gefühl der rachsüchtigen Vergeltung“ Raum zu geben. wofür sie nun die Krankenschwester entschädigen muss.
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Der Gazzettino