LBA-OFFIZIELL – Heidegger-Disqualifikation, viele Bußgelder, zwei Hemmungen: die Maßnahmen des 27. Spieltags

LBA-OFFIZIELL – Heidegger-Disqualifikation, viele Bußgelder, zwei Hemmungen: die Maßnahmen des 27. Spieltags
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Dort FIP verkündete die Disziplinarmaßnahmen des 27. Spieltags der Serie A. Es gab viele Geldstrafen, aber auch Bedauern und Disqualifikationen. Ein Tag, unter den Spielern, z Max Heidegger von Umana Reyer Venedig. Bedauern für Neven Spahijawährend zu Hause Derthona Der Präsident war gehemmt Marco Picchi Und Lorenzo Sorteni – beides durch Bußgeld ersetzt.

Die Disziplinarmaßnahmen des 27. Tages
SEGAFREDO ZANETTI BOLOGNA. Bußgeld in Höhe von 1.333,00 Euro für kollektive und häufige Vergehen gegen Schiedsrichter [art. 27,4b RG rec.,art.24,4 RG]

NEVEN SPAHIJA (UMANA VENEZIA MESTRE) Bedauern über den Protest und das respektlose Verhalten am Ende des Spiels gegenüber dem 2. Schiedsrichter [art. 32,1a RG,art. 33,1/1a RG]

MAXIMILLIAN AARON HEIDEGGER (UMANA VENEZIA MESTRE) Disqualifikation für ein Spiel wegen Protest und beleidigendem Verhalten am Ende des Spiels gegenüber dem 1. Schiedsrichter [art.32,1a RG,art. 33,1/1b RG]

NUTRIBULLET TREVISO. Bußgeld in Höhe von 1467,00 Euro für Verhalten (Pfiffgebrauch), das darauf abzielt, den regulären Spielablauf zu stören, sowie für kollektive und häufige Verstöße gegen die Schiedsrichter[art. 27,3a RG,art. 27,4b RG rec.,art. 24,4 RG]

DOLOMITEN ENERGIE TRIENT. Bußgeld in Höhe von 2.400,00 Euro für kollektive und häufige Beleidigungen und Drohungen gegen Schiedsrichter [art. 27,4b RG,art. 27,5bd RG rec.,art. 24,2b RG]

MARCO PICCHI (BERTRAM TORTONA) Sperre für 7 (sieben) Tage – bis zum 21. April 2024 – wegen respektlosen Verhaltens, das am Ende des Spiels in den Umkleidekabinen gegenüber den Schiedsrichtern unverhohlen geäußert wurde. Bei der Festsetzung der Sanktion wurden die erschwerenden Umstände des Amtes des Präsidenten berücksichtigt. Sanktion durch Geldstrafe in Höhe von 5.000,00 € ersetzt. [33,1/1c RG rec.,art.24,2b RG,art. 21,5a RG,art. 15,4 RG]

LORENZO SORTENI (BERTRAM TORTONA) Sperre für 7 (sieben) Tage – bis zum 21. April 2024 – wegen Protest und respektlosem Verhalten, das unverhohlen zum Ausdruck kam und trotz der Warnung des ersten Schiedsrichters am Ende des Spiels gegen die Entscheidungen des Schiedsrichters andauerte. Bei der Festlegung der Sanktion wurden die erschwerenden Umstände der ausgeübten Führungsposition berücksichtigt. Sanktion durch Geldstrafe in Höhe von 5.000,00 € ersetzt [art.32,1a RG,art. 33,1/1a RG,art. 21,5a RG,art. 15,4 RG]

NEAPEL GEWINNT GENERATION. Geldstrafe von 4.000,00 Euro für das Werfen von stumpfen und nicht stumpfen Gegenständen (Gummibälle und ein Schokoriegel) in Richtung der Bank der Gastmannschaft, Schlagen und Nichtschlagen, Tatsachen, die zur vorübergehenden Unterbrechung des Spiels führten [art. 27,3 RG,art. 27,7bc RG rec.,art. 24,2b RG,art. 27,10ac RG rec.,art.24,4 RG]

GIVOVA SCAFATI. Bußgeld in Höhe von 2.200,00 Euro für Verhalten (Einsatz von Sirenen), das darauf abzielt, den ordnungsgemäßen Spielablauf zu stören, sowie für kollektive und häufige Verstöße gegen die Schiedsrichter [art. 27,3b RG, art. 27,4b RG rec.,art. 24,4 RG]

GIVOVA SCAFATI. Eine Strafe von 2.000,00 Euro wurde verhängt, weil eine einzelne Person einmal über die Absperrung, auf der sie saß, kletterte und sich auf das Spielfeld stürzte [art. 29,2 RGrec.,art. 24,2b RG]

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