Veröffentlichung der Brandschutzverordnung in Civitavecchia • Terzo Binario News

Gültig vom 15. Juni bis 30. September 2024 sowie an Wochenenden und Feiertagen

Wie jedes Jahr gilt die von Bürgermeister Tedesco erlassene Verordnung (Nr. 300) zur Verringerung der Gefahr von Waldbränden bzw. Bränden an der Schnittstelle zwischen Stadt und Land in der Zeit maximaler Gefahr, also zwischen dem 15. Juni und dem 30. September 2024, sowie ab Wochenenden und nicht sonntägliche Feiertage bis Ende Oktober.

Zu den Verboten zählen: das Anzünden von Feuer jeglicher Art, das Legen von Minen oder die Verwendung von Sprengstoffen, die Verwendung von Lötlampen oder elektrischen Geräten zum Schneiden von Metallen, die Verwendung von Motoren oder Verbrennungsanlagen, die Funken oder Glut erzeugen, das Öffnen oder Reinigen von Feuerschneisen unter Verwendung von Feuer.

Und noch einmal: Rauchen, Werfen von Streichhölzern, Zigarren oder brennenden Zigaretten oder anderen Gegenständen, die brennen oder sich in Glut befinden, sowie die Durchführung aller anderen Handlungen, die in jedem Fall eine unmittelbare oder mittelbare Brandgefahr darstellen könnten, das Anzünden von Feuerwerkskörpern, das Abfeuern von Raketen jeglicher Art und/oder „chinesische Laternen“ mit offenem Feuer, Anhalten oder Parken über trockener Vegetation mit Fahrzeugen mit heißen Motoren, Durchfahren und/oder Parken von Fahrzeugen auf unbefestigten Straßen in Waldgebieten, mit Ausnahme von Servicefahrzeugen und für agrarforstwirtschaftliche und pastorale Tätigkeiten in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln und Vorschriften und Unkraut und leicht entzündliche Abfälle in Bereichen zu pflegen, die Bränden ausgesetzt sind, insbesondere in der Nähe von Häusern und Gebäuden.

Wie jedes Jahr enthält die Verordnung dann einige Bestimmungen für Eigentümer, Mieter und Pächter, öffentliche und private Stellen, die für die Verwaltung, Pflege und Erhaltung von Waldgebieten und Grundstücken im Allgemeinen verantwortlich sind, für die Eigentümer von Grundstücken im Allgemeinen sowie von Touristen- und Beherbergungsbetrieben und für Abfalllagerungs- und -behandlungsunternehmen: Anforderungen im Detail aufgeführt und auf der Website der Gemeinde Civitavecchia, www.comune.civitavecchia.rm.it, auf der Seite „InformaComune“ verfügbar.

Die Polizeibehörden, die Ortspolizei und die zuständigen Kommunalbehörden übernehmen die Kontrolle und Aufsicht. Die Nichteinhaltung der in der Verordnung vorgesehenen Pflichten und Verbote führt zur Anwendung der bereits in der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Sanktionen, einschließlich der strafrechtlichen Sanktionen, die in den staatlichen Vorschriften zu den in dieser Verordnung geregelten Angelegenheiten vorgesehen sind. Jeder sonstige Verstoß im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Durchführung von Präventivmaßnahmen, für den nicht bereits eine konkrete Sanktion vorgesehen ist, wird mit einer Verwaltungsstrafe von mindestens 25 Euro bis maximal 500 Euro geahndet.

Veröffentlicht am Montag, 20. Mai 2024 um 19:19:09 Uhr © ALLE RECHTE VORBEHALTEN

PREV Terni, der neue Polizeikommissar Mangino stellt sich vor. «Maximale Zusammenarbeit mit Bürgern und Institutionen»
NEXT Abel Balbo spielte als Junge Mittelfeldspieler. Ein Scudetto mit Roma, Pokale in Parma