Juve, Kapitalgewinne im Geschäft mit Aston Villa: „Getrennte Deals, aber Entscheidung bis Februar“

Nach Angaben des Juventus-Klubs ist der Dreiereinsatz zwischen Juventus und Aston Villa, bei dem Douglas Luiz, Iling-Junior und Barrenechea die Protagonisten waren, eigentlich als Dreier zu werten „separate und unterschiedliche Vorgänge sowohl in vertraglicher als auch in materieller Hinsicht“. Dies erklärt das Unternehmen in der Pressemitteilung, mit der es den Verkauf der beiden Spieler an den englischen Klub bekannt gab. Ein Schwerpunkt, der insbesondere mit internationalen Rechnungslegungskriterien zusammenhängt und die Möglichkeit betrifft, einen Kapitalgewinn in der Bilanz bei Tauschgeschäften verbuchen zu können oder nicht.

Um die beiden Transfers offiziell zu machen, erklärt Juventus: «Es wird daran erinnert, dass am 30. Juni 2024, wie in der spezifischen Pressemitteilung beschrieben, mit derselben Gegenpartei auch eine Vereinbarung über den endgültigen Erwerb der Rechte an den sportlichen Leistungen des Fußballspielers Douglas Luiz Soares de Paulo im Austausch für a getroffen wurde feste Gegenleistung in Höhe von 50 Mio. €. Die oben genannten Transaktionen beinhalten eine von der Gesellschaft zu zahlende Geldanpassung – basierend auf der Differenz der Festgebühren – in Höhe von 28 Millionen.

„Diese Vorgänge können – auf der Grundlage vorläufiger Untersuchungen rechtlicher und buchhalterischer Art – sowohl aus vertraglicher als auch aus inhaltlicher Sicht als separate und eigenständige Vorgänge eingestuft werden.“

„Es ist außerdem zu beachten, dass das Unternehmen angesichts der Interpretationsunsicherheiten hinsichtlich der Anwendung von IAS 38, der den Sachverhalt regelt, in Anwendung seiner internen Verfahren vorläufige Analysen durchgeführt hat, um das Vorliegen der beiden Anforderungen (kommerziell) zu überprüfen Substanz und zuverlässige Messung des beizulegenden Zeitwerts), die für die Bilanzierung der Geschäftstätigkeiten zum beizulegenden Zeitwert erforderlich sind (und daher unter Anerkennung der oben erwähnten positiven Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung), selbst wenn die Geschäftstätigkeiten hypothetisch als Austausch immaterieller Vermögenswerte qualifiziert wären „Vermögenswerte gemäß IAS 38 (und keine separaten und eigenständigen Geschäftsbetriebe)“.

„Diese vorläufigen Analysen, die auch mit Unterstützung externer Berater durchgeführt wurden, bestätigen derzeit das Vorliegen der beiden geforderten Anforderungen.“ Andernfalls könnten die Transaktionen nicht zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, wenn es sich bei den Transaktionen um Tauschgeschäfte handelte und auch nur eine der oben genannten Voraussetzungen als nicht erfüllt angesehen wurde..

„Es wird festgelegt, dass die endgültigen Beurteilungen hinsichtlich der buchhalterischen Erfassung der Operationen zum Zwecke der Erstellung des Halbjahresberichts zum 31. Dezember 2024 durchgeführt werden, dessen Genehmigung im Februar 2025 erwartet wird und in dem vollständige Informationen bereitgestellt werden.“ , auf die für weitere Informationen verwiesen werden sollte“schließt Juventus.

Kapitalgewinne und IAS 38: internationale Rechnungslegungsstandards

Das Thema dreht sich um die internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS, herausgegeben vom IASB (International Accounting Standards Board), und im Detail um den Rechnungslegungsstandard IAS 38 in den Paragraphen 45-47, in dem er die sogenannten „Börsen“ regelt.

In diesem Absatz heißt es insbesondere:

  • 45 Ein oder mehrere immaterielle Vermögenswerte können im Austausch gegen einen oder mehrere nicht-monetäre Vermögenswerte oder eine Kombination aus monetären und nicht-monetären Vermögenswerten erworben werden. Die folgende Überlegung bezieht sich lediglich auf den Tausch eines nicht-monetären Vermögenswerts gegen einen anderen, sie gilt jedoch auch für alle im vorherigen Satz beschriebenen Tauschgeschäfte. Der Die Anschaffungskosten dieses immateriellen Vermögenswerts werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet (beizulegender Zeitwert), es sei denn, a) dem Tauschgeschäft fehlt es an wirtschaftlicher Substanz, oder b) weder der beizulegende Zeitwert des erhaltenen Vermögenswerts noch der des abgegebenen Vermögenswerts kann zuverlässig ermittelt werden. Der erworbene Vermögenswert wird auf diese Weise auch dann bewertet, wenn das Unternehmen den übertragenen Vermögenswert nicht sofort abschreiben kann. Wird der erworbene Vermögenswert nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet, entsprechen seine Anschaffungskosten dem Buchwert des verkauften Vermögenswerts
  • 46 Ein Unternehmen bestimmt, ob eine Tauschtransaktion kommerzielle Bedeutung hat, indem es das Ausmaß berücksichtigt, in dem sich seine künftigen Cashflows aufgrund der Transaktion voraussichtlich ändern werden. Ein Tauschgeschäft hat kommerziellen Inhalt, wenn:
    • (a) die Konfiguration (d. h. Risiko, Zeitpunkt und Beträge) der Cashflows des erhaltenen Vermögenswerts unterscheidet sich von der Konfiguration der Cashflows des übertragenen Vermögenswerts; oder
    • (b) der unternehmensspezifische Wert des Teils der Vermögenswerte des Unternehmens, der von der Transaktion betroffen ist, ändert sich infolge des Austauschs; Und
    • c) die in a) oder b) genannte Differenz ist im Vergleich zum beizulegenden Zeitwert der ausgetauschten Vermögenswerte erheblich.
  • Um zu bestimmen, ob eine Tauschtransaktion kommerzielle Bedeutung hat, muss der Wert des von der Transaktion betroffenen Teils seiner Geschäftstätigkeit für das Unternehmen die Finanzströme abzüglich steuerlicher Auswirkungen widerspiegeln. Das Ergebnis dieser Analysen kann auch dann ersichtlich sein, wenn das Unternehmen keine detaillierten Berechnungen durchführen muss
  • 47 Paragraph 21(b) legt fest, dass eine Bedingung für den Ansatz eines immateriellen Vermögenswerts darin besteht, dass die Anschaffungskosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Der beizulegende Zeitwert eines immateriellen Vermögenswerts kann zuverlässig ermittelt werden, wenn (a) die Schwankung in der Bandbreite angemessener beizulegender Zeitwerte, die für diesen Vermögenswert ermittelt wurden, nicht wesentlich ist, oder wenn (b) die Wahrscheinlichkeiten der verschiedenen Schätzungen innerhalb dieser Bandbreite liegen angemessen beurteilt und bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden. Wenn ein Unternehmen in der Lage ist, den beizulegenden Zeitwert des erhaltenen oder aufgegebenen Vermögenswerts zuverlässig zu ermitteln, wird der beizulegende Zeitwert des aufgegebenen Vermögenswerts zur Bemessung der Anschaffungskosten herangezogen, es sei denn, der beizulegende Zeitwert des erhaltenen Vermögenswerts ist klarer erkennbar.

Welchen Bezug hat das Thema zur Welt des Fußballs? Die Bilanz einiger börsennotierter portugiesischer Vereine wie Sporting und Porto, die internationale Rechnungslegungsgrundsätze anwenden, hilft dabei. Porto erklärt beispielsweise: „Bei Transaktionen, die den Erwerb und Verkauf mehrjähriger Spielerrechte mit derselben Gegenpartei beinhalten, für die es keine bestätigenden quantitativen Beweise gibt, die durch Bewertungstechniken gestützt werden und belegen, dass der beizulegende Zeitwert zuverlässig ermittelt werden kann.“ , müssen die mehrjährigen Rechte der übernommenen Spieler zum Buchwert der Sportrechte der übertragenen Spieler bewertet werden, wie in den Paragraphen 45-48 des International Accounting Standard 38 – Immaterielle Vermögenswerte“ vorgeschrieben.

Im praktischen Fall ist das sogar die Wertung von player . Alles, es sei denn, es gibt eine zuverlässige Bewertungsmethode, die den fairen Wert der Spieler nachweist. In einem ähnlichen Fall verzeichneten beispielsweise Sporting Lissabon und Porto keine Kapitalgewinne für die Kreuzverkäufe von Rodrigo Fernandes und Marco Cruz, obwohl sie beide in einer im August 2021 abgeschlossenen Spiegeltransaktion mit 11 Millionen Euro bewertet hatten.

Kapitalgewinne und IAS 38: Die Lage von Juventus

Juventus erklärte in seiner Pressemitteilung, dass es sich hierbei um separate Vorgänge handele, der Juventus-Klub jedoch davon ausgeht, dass sie stattgefunden hätten, auch wenn sie als Austausch gewertet würden.die Erfüllung der beiden für die Bilanzierung von Transaktionen zum beizulegenden Zeitwert erforderlichen Voraussetzungen (kommerzielle Substanz und verlässliche Bemessung des beizulegenden Zeitwerts)“ und daher in der Lage sein, die jeweiligen Kapitalgewinne in der Bilanz zu erfassen und eine Bewertung (und damit eine daraus resultierende Wertminderung) von Douglas Luiz in Höhe von 50 Millionen vorzunehmen. Im umgekehrten Fall würde Juventus jedoch bei einer Bewertung von Douglas Luiz in Höhe von 28 Millionen, also dem Geldbetrag, der abzüglich der beiden Transfers an Aston Villa gezahlt wurde, die Kapitalgewinne nicht in der Bilanz verbuchen. Die endgültigen Beurteilungen zur buchhalterischen Erfassung der Geschäfte werden jedoch erst im Februar 2025 erfolgen, wenn der Halbjahresbericht zum 31. Dezember 2024 erstellt wird.

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