Kean wurde für zwei Tage gesperrt. Alle Entscheidungen des Sportrichters | Erste Seite

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Nachfolgend die Entscheidungen des Sportschiedsrichters nach dem 25. Spieltag der Serie A

FUSSBALLER AUSGESCHLOSSEN
DISQUALIFIKATION FÜR ZWEI TATSÄCHLICHE SPIELTAGE UND 10.000,00 € Geldstrafe

KEAN Bioty Moise (Juventus): dafür, dass er in der 45. Minute der zweiten Halbzeit bei unterbrochenem Spiel einen Spieler der gegnerischen Mannschaft ohne Konsequenzen ins Bein getreten hat.

DISQUALIFIKATION FÜR EINEN TATSÄCHLICHEN SPIELTAG
MARCHETTI Federico (Spezia): dafür, dass er in der 38. Minute der zweiten Halbzeit von der Bank aufstand und die Entscheidung eines Schiedsrichters respektlos anfocht.

SPIELER NICHT AUSGESCHLOSSEN
DISQUALIFIKATION FÜR EINEN TATSÄCHLICHEN SPIELTAG
CRISTANTE Bryan (Rom): wegen Fehlverhaltens gegenüber einem Gegner; bereits verwarnt (fünfte Strafe).

MARUSIC Adam (Latium): wegen Fehlverhaltens gegenüber einem Gegner; bereits verwarnt (fünfte Strafe).

RECA Arkadiusz (Spezia): wegen Fehlverhaltens gegenüber einem Gegner; bereits verwarnt (fünfte Strafe).

TRAINER
AUSGESCHLOSSEN
DISQUALIFIKATION FÜR EINEN TATSÄCHLICHEN SPIELTAG

Massimo NENCI (Latium): dafür, dass er in der 44. Minute der zweiten Halbzeit die Arbeit des Schiedsrichters vehement angefochten hatte.

ATHLETISCHE TRAINER
AUSGESCHLOSSEN
DISQUALIFIKATION FÜR EINEN TATSÄCHLICHEN SPIELTAG

LOSI David (Latium): dafür, dass er in der 44. Minute der zweiten Halbzeit die Arbeit des Schiedsrichters vehement angefochten hatte.

Bußgelder für das Unternehmen
Bußgeld von 15.000,00 €: an die Firma LAZIO seine Anhänger während des Spiels und am Ende desselben zwei Feuerwerkskörper und eine Plastikflasche in die von den gegnerischen Fans besetzten Sektoren werfen zu lassen; seine Anhänger während des Spiels auch fünf Feuerwerkskörper auf den Spielplatz werfen zu lassen; schließlich, während des Spiels, weil er den Anhängern der gegnerischen Mannschaft einen ungehobelten Chor gesungen hat; mildere Sanktion nach Art. 29, Absatz 1 lett. b) AGB.

Bußgeld von 10.000,00 €: an die Firma JUVENTUS dafür, dass seine Anhänger am 2. der ersten Hälfte einen Feuerwerkskörper in das Spielgehege werfen; seine Anhänger am Ende des Spiels auch zahlreiche Gegenstände verschiedener Art in die von den gegnerischen Fans besetzten Sektoren werfen zu lassen; mildere Sanktion nach Art. 29, Absatz 1 lett.
b) AGB.

Bußgeld von 8.000,00 €: an die Firma ROMA seine Anhänger am Ende des Spiels zahlreiche Gegenstände verschiedener Art in die von den gegnerischen Fans besetzten Sektoren werfen zu lassen; mildere Sanktion nach Art. 29, Absatz 1 lett. b) AGB.

Geldbuße von 4.000,00 €: an die Firma CREMONESE dafür, dass seine Anhänger in der zweiten Halbzeit eine Rauchbombe und eine Plastikflasche auf das Spielfeld und ein Feuerzeug in das Spielfeld geworfen haben; mildere Sanktion nach Art. 29, Absatz 1 lett. b) AGB.

Bußgeld von 4.000,00 €: an die Firma SPEZIA seine Anhänger am Ende des Spiels Gegenstände verschiedener Art auf das Spielfeld werfen zu lassen; mildere Sanktion nach Art. 29, Absatz 1 lett. b) AGB.

Bußgeld von 3.000,00 €: an die Firma NAPLES seine Anhänger zu Beginn der zweiten Halbzeit eine Plastikflasche in den von den gegnerischen Anhängern besetzten Sektor werfen zu lassen; mildere Sanktion nach Art. 29, Absatz 1 lett. b) AGB.

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