IMU-Leistungen für Rentner, die bei der Agrarversicherung angemeldet sind

Landwirtschaftliche Flächen: Hat der pensionierte Direktlandwirt Anspruch auf Imu-Rabatte?

Das Kassationsgericht stellte mit Beschluss 10876/2024 vom 23. April fest, dass dies im Fall eines direkten Landwirts der Fall ist im Ruhestand und bei der Agrarversicherung angemeldet schließt das Recht darauf nicht aus IMU-Konzessionen für landwirtschaftliche Flächen. In dieser Entscheidung wurden die Argumente eines Steuerzahlers anerkannt, dem die Gemeinde diese Erleichterung zunächst verweigert hatte.

Die Geschichte

Der Fall betraf einen Steuerzahler, a

Direktbauer im Ruhestandder einen IMU-Bescheid aus dem Jahr 2015 angefochten hatte. Er behauptete, dazu berechtigt zu sein Rabatte für Direktbauerntrotz Rentenbezug. Die erstinstanzlichen Richter hatten die Berufung mit der Begründung zurückgewiesen, dass das Renteneinkommen des Steuerpflichtigen höher sei als das aus der Bewirtschaftung des Landes stammende Einkommen und er daher nicht in jeder Hinsicht als direkter Landwirt angesehen werden könne.

Auch das Berufungsgericht wies die Berufung zurück: Den Richtern zweiter Instanz zufolge schließe die Tatsache, eine Rente zu beziehen, von vornherein die Qualifikation als Direktlandwirt aus, unabhängig davon, ob die Rente aus einer landwirtschaftlichen Tätigkeit stammt oder nicht. Das Gericht betonte außerdem, dass die Fortführung der Zahlung freiwilliger Beiträge in der Landwirtschaft keinen Einfluss auf die Entscheidung habe.

Was sagt der Oberste Gerichtshof zu IMU-Leistungen für pensionierte Landwirte?

Das Kassationsgericht hob frühere Entscheidungen auf und stellte fest, dass jüngste regulatorische Änderungen die Kriterien für die Anerkennung neu definiert haben

IMU-Konzessionen für landwirtschaftliche Unternehmer. Insbesondere die Gesetzgebung Es ist nicht mehr eine Eintragung in die kommunale, sondern in die regionale Liste erforderlichund es ist Sache der Regionen, zu überprüfen, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Zuweisung der Berufsqualifikation an den landwirtschaftlichen Unternehmer vorliegen, aus der sich die Steuererleichterungen ergeben.

Insbesondere dieArtikel 78-bis, Absatz 3, des Gesetzesdekrets Nr. 104 von 2020 führte eine wesentliche Änderung der IMU-Vorschriften mit rückwirkender Wirkung ein und begünstigte Rentner, die weiterhin landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben. Nach dieser Bestimmung sind direkte Landwirte und Professionelle Agrarunternehmer können IMU-Leistungen auch im Ruhestand genießensofern sie ihre Registrierung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung und Wohlfahrtsverwaltung aufrechterhalten.

Das bedeutet, dass der Rentner seine landwirtschaftliche Tätigkeit weiterhin so ausüben muss, dass diese Registrierung gewährleistet ist.

Das Gesetz zielt ausdrücklich darauf ab, die Ausübung landwirtschaftlicher Unternehmertätigkeiten zu unterstützen und den Zugang zu den für landwirtschaftliche Flächen vorgesehenen Steuererleichterungen zu erleichtern. Es legt fest, dass für einen Rentner die Aufrechterhaltung gilt

Registrierung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherungsverwaltung (was die Zahlung von Beiträgen im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit beinhaltet) ausreicht, um von den IMU-Vorteilen zu profitieren. Mit dieser Anmeldung wird somit bescheinigt, dass der Rentner weiterhin in der Landwirtschaft tätig ist.

Was hat der Oberste Gerichtshof entschieden?

Die Legitimitätsrichter hoben schließlich das vorherige Urteil auf, mit dem dem Steuerzahler IMU-Vorteile verweigert wurden. Sie akzeptierten die Gründe des Rentners und wandten rückwirkend die in Artikel 78-bis vorgesehenen Regeln der authentischen Auslegung an. Sie bestätigten, dass die Rentnerschaft an sich kein Hindernis für die Anerkennung von IMU-Leistungen für landwirtschaftliche Flächen darstellt. Die Kassation des angefochtenen Urteils bekräftigt, dass die einzige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuervorteile die fortgesetzte Registrierung in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung ist, die eine kontinuierliche landwirtschaftliche Tätigkeit anzeigt und auch anhand des landwirtschaftlichen Einkommens im Vergleich zu anderen Einkünften bewertet wird, so die Feststellung Kriterien auf der Ebene der sozialen Sicherheit.

Welche Konsequenzen ergeben sich für pensionierte Landwirte?

Diese gesetzgeberische Auslegung öffnet die Tür für zahlreiche Rentner, die sich trotz der formellen Beendigung ihrer Haupterwerbstätigkeit weiterhin der Landwirtschaft widmen und dadurch von erheblicher wirtschaftlicher Unterstützung durch Steuererleichterungen profitieren können. Es handelt sich um eine Maßnahme, die den kontinuierlichen Beitrag zum Agrarsektor auch in der Ruhestandsphase anerkennt und fördert und die Bedeutung dieser Tätigkeit nicht nur als Einnahmequelle, sondern auch als langfristiges berufliches und persönliches Engagement unterstreicht.

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