Brandschutz 2024: Alle Pflichten und Verbote der Gewerkschaftsverordnung

Besonders hohe Sommertemperaturen, oft begleitet von starkem Schirokko oder Südwestwind, die Vernachlässigung und Vernachlässigung landwirtschaftlicher Flächen und vor allem die Kriminalität, die zyklisch Brände aus ausschließlich wirtschaftlichen Gründen auslöst: All das sind Ursachen, die die Entstehung von Bränden bestimmen verwüsten jedes Jahr Sizilien und die Provinz Syrakus.

Daher die Gewerkschaftsverordnung, die nicht nur für den Zeitraum vom 15. Mai bis 31. Oktober 2024, sondern auch während der Alarmzeiten sehr spezifische Regeln vorschreibt, um das Risiko der Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu minimieren.

Es ist strengstens verboten, Feuer jeglicher Art anzuzünden; der Verbrennung land- und forstwirtschaftlicher Pflanzenreste, auch wenn sie beim Mähen, Beschneiden oder Reinigen vor Ort anfallen, sowie anderen natürlichen land- oder forstwirtschaftlichen Materialien und Pflanzenabfällen, die sowohl aus Tätigkeiten von Privatpersonen als auch von landwirtschaftlichen Unternehmen stammen.

Es ist verboten, in der Nähe von Wäldern und Schutzgebieten, landwirtschaftlichen und/oder buschigen Flächen, entlang von Gemeinde-, Provinz-, Staatsstraßen, Autobahn- und Bahnstrecken offenes Feuer oder Elektrogeräte zu verwenden, die Funken erzeugen; Rauchen, Werfen von Streichhölzern, Zigarren und Zigaretten; das Anzünden von Feuerwerkskörpern, auch anlässlich feierlicher Feierlichkeiten, in anderen als den ausdrücklich gekennzeichneten Bereichen und in jedem Fall ohne vorherige Genehmigung; Parken Sie Fahrzeuge auf Flächen in der Nähe von Gras und trockener Vegetation.

Die Eigentümer, Mieter, Mieter, Verwalter, Verwalter von Gebäuden, Verwalter von touristischen, handwerklichen und kommerziellen Strukturen, Verwalter von Bau- und Straßenstandorten sind verpflichtet, passive Brandschutzarbeiten durchzuführen, die aus Reinigungsmaßnahmen, Sanierung und Unkrautbekämpfung bestehen die relevanten Bereiche.

Sie sind verpflichtet, die Wirksamkeit der Schutzstreifen aufrechtzuerhalten, d. h. entlang des gesamten Umfangs des Fonds einen Brandschutzstreifen mit einer Breite von mindestens zehn Metern zu schaffen.

Dieses Schutzband für Eigentümer und/oder Verwalter und/oder Verwalter von Campingplätzen, Feriendörfern, Bauernhöfen, Hotels und Beherbergungsbetrieben sowie Wohnanlagen erstreckt sich über zwanzig Meter.

Die öffentlichen Einrichtungen, die Gebiete, Straßen und Eisenbahnen besitzen und/oder für sie verantwortlich sind, sind für die Reinigung der Kais und Dämme der Kommunikationswege in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich.

Die Instandhaltung von Straßenrändern zur Brandverhütung muss sich auf die Entfernung trockener Pflanzen, Brombeersträucher oder anderer brennbarer Materialien beschränken.

Darüber hinaus ist es das ganze Jahr über verboten, Streichhölzer, Zigarren oder Zigaretten sowie andere brennende oder glühende Gegenstände aus Fahrzeugen zu werfen oder auf andere Weise auf dem Boden liegen zu lassen.

Für Zuwiderhandelnde sind Verwaltungsstrafen von mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro vorgesehen.

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