Neue EU-Feuerwaffenverordnung: Der Kampf gegen illegalen Waffenhandel geht weiter

Die neue EU-Feuerwaffenverordnung zielt darauf ab, das Risiko des illegalen Waffenhandels zu minimieren, ohne den legalen Handel zu beeinträchtigen

Zuvor hatte das EU-Parlament die Notwendigkeit einer Neufassung der Schusswaffenverordnung unter anderem damit begründet Alle Importe und die meisten Exporte von Schusswaffen für den zivilen Gebrauch sollten einer verstärkten Überwachung unterliegen nach der Aktualisierung und stärkeren Harmonisierung der Vorschriften. Ziel ist es, das Risiko illegalen Handels zu minimieren, ohne den legalen Handel negativ zu beeinflussen.

Das elektronische Autorisierungssystem ELS auf europäischer Ebene

Die neue Verordnung sieht auch die Einführung von vor ein europaweites elektronisches Lizenzierungssystem (ELS) für Waffenhersteller und -händler, das nationale Systeme ersetzen soll die in einigen Mitgliedstaaten immer noch teilweise papierbasiert sind. Künftig müssen nationale Genehmigungsbehörden vor der Erteilung einer Waffenimport- oder -exportgenehmigung das zentrale System konsultieren, das auch alle bisherigen Ablehnungen dokumentiert. EU-Mitgliedsstaaten müssen ELS nutzen oder ihre eigenen digitalen Systeme integrieren. Dies soll eine wirksamere Überwachung und einen besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden gewährleisten. Dem Plan zufolge soll das ELS innerhalb von zwei Jahren von der Europäischen Kommission umgesetzt werden, während die Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit haben, alle relevanten Daten zu erfassen und ihre Systeme entsprechend anzubinden. Darüber hinaus haben die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments erreicht, dass die EU-Kommission verpflichtet ist, einen jährlichen Bericht auf der Grundlage nationaler Daten der Mitgliedstaaten zu veröffentlichen, der Informationen über die Anzahl der erteilten Ein- und Ausfuhrlizenzen, deren Zollwert auf europäischer Ebene und über die Anzahl enthalten soll von Abfällen und Beschlagnahmen.

Die Folgen für Reisende mit Schusswaffen (Jäger, Sportschützen und Sammler)

Neben dem Import und Export von Waffen, Die neue Waffenverordnung regelt auch den Waffentransport, ihre wesentlichen Bestandteile und Munition. Dies gilt auch für reisende Jäger, Sportschützen, die an internationalen Wettbewerben teilnehmen, Nachsteller und Waffensammler. Grundsätzlich sollen die neuen Bestimmungen zu vereinfachten Verfahren für EU-Bürger führen, die mit Waffen und/oder Munition in Drittstaaten reisen. Neu ist die Einzelberechtigung. Aber leider, Auch hier wurde die Möglichkeit der Vereinfachung nicht genutztZu. Tatsächlich müssen Waffenbesitzer gemäß den neuen EU-Vorschriften weiterhin Folgendes vorlegen:

– Detaillierte Angaben zur geplanten Ausreise/Grenzübergangsstelle mit genauem Datum.

– Eine Bestätigung oder Erklärung, dass der Besitzer der Waffe nicht vorbestraft ist.

– Alternativ sollte es möglich sein, eine nationale Einfuhrlizenz zu beantragen.

Wie sich dies bei der geplanten Harmonisierung nationaler Regelungen auf die Praxis in den einzelnen Ländern auswirken wird, ist derzeit schwer abzuschätzen.


Erfahren Sie mehr über den sicheren Handel mit Schusswaffen vom Rat des Europäischen Parlaments


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