Der Gemeinderat stimmt der Einführung der Figur des Tierrechtsgaranten zu

Der Gemeinderat entschied sich für die Einrichtung der Figur des Tierrechtsgaranten und schickte den Vorschlag zur endgültigen Genehmigung an den Gemeinderat zurück.

Der Bürge – der seine Tätigkeit unentgeltlich ausübt – ist eine Person, die vom Bürgermeister nach Rücksprache mit dem Rat für das Wohlergehen und den Schutz der Tiere benannt wird. Er wird der Ansprechpartner der Verwaltung für den Schutz von Heimtieren, die Verhütung von Streunern und ein korrektes Zusammenleben mit den Bürgern sein, er wird die im Gemeinderat vertretenen Tierrechtsvereine koordinieren, er wird Meldungen und Beschwerden entgegennehmen, er wird Sachverhalte melden die von der zuständigen Behörde als Straftaten angesehen werden können, werden im Einvernehmen mit dem Stadtrat und dem Rat Aufklärungskampagnen fördern, zur Umsetzung von Pilotprojekten beitragen, in Zusammenarbeit Interventionen zur Prävention und Unterdrückung von Missbrauch fordern und vieles mehr mit den Gemeindeämtern.

Die Einführung des Garanten – vorgesehen in den programmatischen Mandatslinien zum Tierschutz – erfordert eine Änderung der Gemeindeverordnung in Art. 51 (bis). Der Rat für Tierrechte hatte am 28. November letzten Jahres in der Gemeinde eine positive Stellungnahme zu dem Vorschlag abgegeben, ebenso wie zu anderen Vorschlägen zum Tierschutz

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