Brandschutz 2024, Verordnung unterzeichnet

LADISPOLI – Die Sommersaison naht und die Brandgefahr steigt. Und so unterzeichnete der Bürgermeister wie jedes Jahr die Verordnung zur Anwendung von Präventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Gefahr von Waldbränden im Sommer. In allen von Vegetations- oder Waldbränden bedrohten Gebieten der Gemeinde und in den unmittelbar angrenzenden Gebieten ist es verboten: Feuer jeglicher Art zu entfachen; Minen zünden oder Sprengstoffe verwenden; Verwenden Sie zum Schneiden von Metallen Flammen- oder Elektrowerkzeuge. Motoren (mit Ausnahme derjenigen, die zur Durchführung genehmigter Forstarbeiten verwendet werden und nicht im Widerspruch zum PMPF und anderen geltenden Vorschriften stehen), Öfen oder Verbrennungsanlagen verwenden, die Funken oder Glut erzeugen; Feuerschneisen mit Feuer öffnen oder räumen; rauchen, Streichhölzer, Zigarren oder brennende Zigaretten oder andere brennende oder glühende Gegenstände wegwerfen und alle anderen Tätigkeiten ausführen, die eine unmittelbare oder mittlere Brandgefahr darstellen könnten; pyrotechnische Aktivitäten durchführen, Feuerwerkskörper anzünden, Raketen jeglicher Art und/oder Heißluftballons aus Papier, besser bekannt als fliegende Laternen, mit offenen Flammen starten, sowie andere pyrotechnische Gegenstände; Mit Fahrzeugen mit heißen Motoren über trockener Vegetation anhalten oder parken; Fahrzeuge auf unbefestigten Straßen in Waldgebieten zu befördern und/oder zu parken, mit Ausnahme von Servicefahrzeugen und landwirtschaftlich-forstwirtschaftlich-pastoralen Tätigkeiten unter Einhaltung der geltenden Regeln und Vorschriften; Bewahren Sie Unkraut und leicht entzündliche Abfälle in Bereichen auf, die Bränden ausgesetzt sind, insbesondere in der Nähe von Häusern und Gebäuden. Die Verordnung von Bürgermeister Grando richtet sich auch an: die Verwaltungsgesellschaften der Eisenbahn-, Anas-, Wasserversorgungs-, Autobahn-, Provinz- und Rekultivierungskonsortien; an Geschäftsinhaber; an Eigentümer oder Pächter landwirtschaftlicher Flächen; an die Besitzer von unbebautem Land; an Einrichtungen und Privatpersonen, die sich mit der Pflege, Bewirtschaftung und Erhaltung von Wäldern befassen; an Manager von Lagerunternehmen.

©ALLE RECHTE VORBEHALTEN

PREV Bellingham erwartet Mbappe mit offenen Armen: „Er würde uns auf eine andere Ebene bringen“
NEXT Rugby, alle im Fattori am Tag der Feier