EPBD-RICHTLINIE (CASE GREEN) UND BRANDVERHÜTUNG IM AMTSBLATT

Auf der Amtsblatt der Europäischen Union Nr. 1275 vom 8. Mai 2024 Die Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde veröffentlicht.

Die EPBD (Energy Performance Building Directive) mit dem Namen CASE GREEN zielt darauf ab, die CO2-Emissionen und den Energieverbrauch bis 2030 zu reduzieren, um bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.
Alle neu gebauten öffentlichen Gebäude müssen ab 2028 emissionsfrei sein, für private Gebäude gilt die Verpflichtung ab 2030. Alle Wohngebäude müssen ihren durchschnittlichen Energieverbrauch bis 2030 um 16 % und bis 2030 um 20–22 % senken 2035.
Die europäische EPBD-Richtlinie besagt, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und die Installation von Wärmepumpen, Solaranlagen, Batterien und Ladeinfrastruktur die Risiken verändern, denen die Mitgliedstaaten für den Brandschutz von Gebäuden ausgesetzt sind. Daher stellt es eine wichtige Erinnerung dar, die zu respektieren Brandschutzbestimmungen zu Zielfernrohrverschlüssen, zur Materialauswahl und zu neuen Technologien.
Darüber hinaus wird die Europäische Kommission bis 2025 Richtlinien und Leitfäden für den Brandschutz von Garagen veröffentlichen. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Immobilieneigentümern und Mietern, die Ladestationen für Elektroautos und Fahrradstellplätze einrichten möchten, technische Unterstützung zur Verfügung steht. In bestehenden Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen werden Maßnahmen zur Installation einer Vorverkabelung für Stellplätze im Verhältnis zur Anzahl der elektrischen Leichtfahrzeuge eingeführt. Gebäudeeigentümer und Mieter, die keine Möglichkeit zur Installation einer Ladestation haben, können die Installation einer öffentlich zugänglichen Ladestation in der Nähe ihres Wohnortes beantragen.
Darüber hinaus werden Beratungs- und Schulungsinitiativen zur Verbesserung der Energieeffizienz, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen, zur Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, zur Nutzung von Fernwärme- und Kühlsystemen sowie zur Sicherheit im Brandfall gewährleistet.
Vorgesehen ist die Einrichtung von One-Stop-Shops für Energieleistung.
Die Richtlinie tritt am 28. Mai 2024 in Kraft.

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