Nach dem Flug im Krankenhaus gestorben: „Stellen Sie den Arzt vor Gericht“

Nach dem Flug im Krankenhaus gestorben: „Stellen Sie den Arzt vor Gericht“
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FERRARA

Es steht der Termin fest, an dem der Arzt des Maggiore-Krankenhauses in Bologna zur Vorverhandlung vor dem Richter erscheinen muss, um sich zum Vorwurf des Totschlags zu äußern. Für den Tod von Leonardo Riberti, dem 21-Jährigen aus Ferrara, der am 21. Juni 2022 nach einem Sturz vom Dach des Heißraums des Bologneser Krankenhauses starb. „Erzwungene Anklage wegen Totschlags“ Dies ordnete die Untersuchungsrichterin Maria Cristina Sarli für den Bereitschaftsarzt der HNO-Abteilung des Maggiore-Krankenhauses an und akzeptierte die von der Staatsanwaltschaft Bologna vorgeschlagene Entlassung nicht. Im Fall des Todes des jungen Rugbyspielers, schreibt der Richter, der die Anklage gegen Staatsanwalt Luca Venturi erhoben hat, „kann ein Profil beruflicher Fahrlässigkeit darin erkannt werden, dass kein Facharzt für Psychiatrie hinzugezogen wurde“. Ribertis Tod wäre daher „eine Folge des fahrlässigen Verhaltens des Arztes gewesen, der durch die Unterschätzung des Zustands des Jungen ihm nicht die notwendige Fürsorge durch den Psychiater gewährleistet hatte“.

Der junge Mann wurde in die HNO-Abteilung des Majors eingeliefert, weil er sich einer kleinen Operation unterzogen hatte, bei der ein Stück Plastik aus seinem Kehlkopf entfernt worden war. In der Nacht nach der Operation versuchte der 21-Jährige erstmals, das Krankenhaus zu verlassen und wurde zurückgebracht. Dann ein zweiter Versuch, und dieses Mal gelang es ihm, sich von einem Fenster auf das Dach des warmen Raums herabzulassen, nur um dann in der Dunkelheit der Nacht immer wieder zu Boden zu fallen, wo seine Leiche einige Stunden lang gefunden wurde später. Dem diensthabenden Arzt der Abteilung, für den Staatsanwalt Venturi nun ein Verfahren beantragt, wird vorgeworfen, er habe „keine Konsultation veranlasst oder sich von der psychiatrischen Abteilung derselben Einrichtung in Bologna betreut, um angemessene Vorkehrungen zur Prävention zu treffen“. und zu verhindern, dass der dekompensierte Patient sich selbst gegenüber gefährliches und schädliches Verhalten an den Tag legt, auch im Hinblick auf den ersten Entfernungsversuch.“ Die Anhörung, in der der Anklageantrag besprochen wird, ist für den 26. Juni angesetzt.

Cristina Rufini

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