Er füllte gerade seine Gasflasche zu Hause an einer Flüssiggasanlage auf und wurde von der Finanzpolizei angehalten

Er füllte gerade seine Gasflasche zu Hause an einer Flüssiggasanlage auf und wurde von der Finanzpolizei angehalten
Er füllte gerade seine Gasflasche zu Hause an einer Flüssiggasanlage auf und wurde von der Finanzpolizei angehalten

In den letzten Tagen haben die Fiamme Gialle von Vercelli auf Anweisung des Provinzkommandos die Kontrollen intensiviert, um etwaigen Straftaten im Zusammenhang mit der Vermarktung von Energieprodukten entgegenzuwirken.

In diesem Zusammenhang erwischte eine in der Hauptstadt diensthabende „117“-Streife den Manager eines Kraftstoffhändlers am Straßenrand, der die Absicht hatte, mithilfe eines Metalladapters direkt an der Zapfanlage eines Autos eine Flüssiggasflasche für den Hausgebrauch zu „befüllen“. von einem gelegentlichen Kunden geliefert und gefährlich im Kofferraum seines Autos platziert.

Der rücksichtslose, ausschließlich aus wirtschaftlicher Sicht sinnvolle Betrieb verstößt ausdrücklich sowohl gegen die Branchenvorschriften als auch gegen die strengen Sicherheitsanforderungen, die die Abfüllung von Gas für den Hausgebrauch durch autorisierte und spezialisierte Unternehmen vorschreiben, um die gesetzlich vorgeschriebenen Abfüllgrenzen zu gewährleisten.

Die Flasche, die Flüssiggas enthielt und ohne das Eingreifen der Finanziers für verschiedene Haushaltszwecke verwendet worden wäre, wurde beschlagnahmt und einem Unternehmen anvertraut, das auf die Einlagerung explosiver und brennbarer Materialien spezialisiert ist, um die Gefahr unbeabsichtigter Explosionen zu vermeiden.

Der Betreiber des Straßenkraftstoffsystems und der Kunde wurden der Präfektur/UTG von Vercelli zur möglichen Verhängung verwaltungsrechtlicher Sanktionen nach der Überprüfung des Verstoßes gegen die Kunst gemeldet. 18 des Gesetzesdekrets 128/2006.

Es ist zu betonen, dass LPG-Flaschen für den Hausgebrauch regelmäßige Kontrollen in autorisierten Einrichtungen erfordern, während ihre Befüllung bei einem Straßenhändler, der zum Betanken von Fahrzeugtanks berechtigt ist, nicht nur gesetzlich verboten ist, sondern auch dazu führen kann, dass die Sicherheitsgrenzen des Behälters überschritten werden konkrete Explosions- oder Brandgefahr.

Die Tätigkeit zeigt das ständige Engagement der Guardia di Finanza als Wirtschafts- und Finanzpolizei, um die Rechtmäßigkeit im Bereich der Vermarktung von Mineralölen und Flüssiggas zu schützen und neben den steuerlichen Verpflichtungen auch die Einhaltung der Gesetze zur öffentlichen Sicherheit usw. zu gewährleisten Private Sicherheit in Bezug auf Energieprodukte.

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