Meuterei, Allan gewinnt den Prozess gegen Napoli: Er muss entschädigt werden

Meuterei, Allan gewinnt den Prozess gegen Napoli: Er muss entschädigt werden
Meuterei, Allan gewinnt den Prozess gegen Napoli: Er muss entschädigt werden

Im Fall der Meuterei unter einigen Fußballspielern ist das Urteil des ordentlichen Gerichtshofs von Rom gefallen Neapel und der Verein im Jahr 2022, als Carlo Ancelotti auf der Bank saß. Der am meisten beteiligte Spieler war Allan, von dem der italienische Verein Schadensersatz in Höhe von 800.000 Euro forderte. Dem Brasilianer gelang es jedoch, auf dem gerichtlichen Weg nicht nur diese Beschwerde zurückzuweisen, sondern auch die Erstattung der damals vom Verein gegen ihn verhängten Geldbuße in Höhe von rund 187.000 Euro zu erwirken.

Das Urteil des Gerichts: „Das Gericht lehnt die von der Società Sportiva Calcio Napoli SpA gegen Marques Loureiro Allan vorgeschlagenen Anträge ab; ERKLÄRT, dass ihnen stattgegeben wird, und VERURTEILT daher die Società Sportiva Calcio Napoli SpA zur Zahlung des entsprechenden Betrags.“ von Marques Loureiro Allan in Höhe von 187.008,55 €, zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zinsen aus der Restforderung; LEHNT die von Marques Loureiro Allan gegen Società Sportiva Calcio Napoli SpA vorgeschlagenen Rechtsstreitkosten in Höhe von zwei Dritteln ab; und VERURTEILT die Società Sportiva Calcio Napoli SpA, dem Beklagten den verbleibenden Teil zu zahlen, der 5.000,00 € für die berufliche Entschädigung und 571,00 € für die Kosten beträgt, zuzüglich 15 % für die allgemeinen Kosten und das Rechtszubehör, die Widerklage, mit der der Beklagte dies beantragt Der Kläger ist zur Zahlung eines Betrags von 187.008,55 Euro zu seinen Gunsten zu verurteilen, in Ausführung von Art. 4 der am 08.03.2018 abgeschlossenen interpartes Privatvereinbarung zur Regelung der Verwertung der Bildrechte des Beklagten.

„Tatsächlich ist die Schauspielerin gemäß dem oben genannten Art. 4 verpflichtet, Allan den Bruttobetrag von 800.000,00 € für jede Sportsaison vom 1.7. bis zum 30.6. zu zahlen, und zwar „in 12 (zwölf) Raten in gleicher Höhe.“ eine aufgeschobene monatliche Frist“ und ist mit der Zahlung der folgenden Beträge in Verzug: 44.444,44 € als Rate entsprechend dem 2. Drittel des Monats Juni 2020, 66.666,67 € für die monatliche Zahlung vom Juli 2020, 66.666,67 € für den Monat August 2020 und 9.230,77 € als Rate für den Zeitraum vom 1. bis 3.9.2020, also insgesamt 187.008,55 €. Auf diesen Betrag fallen ab der Aufrechnung bis zum Restbetrag gesetzlich vorgeschriebene Zinsen an, abzüglich der monetären Neubewertung es sich um eine Währungsschuld handelt und in Ermangelung der Behauptung und des Nachweises eines höheren Schadens im Sinne von Art. 1224, co.

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