Protokoll über Brandermittlungen und kontrollierte Brände unterzeichnet

Heute Morgen, am 22. Mai 2024, wurde in der Staatsanwaltschaft von Sciacca ein Protokoll über die Ermittlungen zu Bränden und kontrollierten Bränden unterzeichnet.

unterzeichnet vom Staatsanwalt der Republik Sciacca, dem Präfekten von Trapani, dem Vikar des Präfekten von Agrigento, den Vertretern der Gemeinden des Bezirks, den Provinzkommandeuren der Feuerwehr von Agrigento und Trapani, den Abteilungsforstinspektoren von Agrigent und Trapani, vom Polizeikommissar von Agrigent, vom Polizeikommissar von Trapani und vom Provinzkommandeur der Carabinieri von Agrigent.

Je näher die Sommersaison rückt, desto häufiger kommt es in der Nähe des Gerichts von Sciacca zu Bränden, die aufgrund der Folgen für die Umwelt und die öffentliche Sicherheit zu ernsthafter sozialer Besorgnis führen.

Aus diesem Grund hat die Staatsanwaltschaft von Sciacca seit 2016 eine Datenbank mit Informationen zu Beschwerden über Waldbrände eingerichtet, mit dem Ziel, das weit verbreitete Phänomen besser zu bekämpfen und wirksamere Überwachungsmaßnahmen durchzuführen.

In der Umgebung gibt es unter anderem Orte von besonderem Umweltwert sowie verschiedene Schutzgebiete und Naturschutzgebiete wie Monte San Calogero und die Grotta di Santa Ninfa; sowie Stätten von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB-Gebiete, ausgewiesen gemäß der Richtlinie 92/43/EWG „Lebensräume“), insbesondere der Komplex der S. Ninfa-Gibellina-Berge, die S. Ninfa-Höhle, die Mündung des Flusses Magazzolo, die Mündung des Flusses Verdura, der Bosco di S. Stefano Quisquina und der Monte San Calogero.

Mit dem Protokoll sollen gemeinsame Handlungslinien für die Untersuchung von Bränden im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Sciacca festgelegt werden. Die Vereinbarung berücksichtigt die verschiedenen Risikofaktoren für Brände, wie z. B. hohe Werte der Sonneneinstrahlung, hohe Temperaturen, geringe Niederschläge und das Vorhandensein starker Winde aufgrund der unterschiedlichen Typologie des Gebiets. Darüber hinaus zeichnet sich das Gebiet durch seine landwirtschaftliche Ausrichtung und die Nutzung von Weideland aus, Aktivitäten, die im Allgemeinen von kleinen Unternehmen durchgeführt werden, die die Praxis ausüben Ich mussoder das Abbrennen von Stoppeln zur Zerstörung von Ackerlandrückständen und zur Erneuerung von Weiden, Situationen, die die potenziellen Risiken erhöhen.

Die Durchsetzungsmaßnahme erfordert daher die Festlegung einheitlicher Verfahren für die Beschaffung von Informationen über Straftaten und die anschließenden Aktivitäten.

Das Ziel der Untersuchungsmaßnahme muss sich neben der Feststellung des anthropischen Ursprungs oder einer anderen Ursache des Ereignisses auch auf die Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen zur Vorbeugung durch die Eigentümer der von Bränden betroffenen Grundstücke sowie auf die Bewertung beziehen ob die schlechte Bewirtschaftung des Landes die Entzündung und Ausbreitung der Flammen begünstigte.

Das Protokoll unterstreicht auch die grundlegende Präventionstätigkeit der Gemeinden, die dazu aufgerufen sind, die von Bränden betroffenen Gebiete gemäß Art. 10 des Gesetzes 353/2000. Die Waldflächen und Weiden, deren Bestände von den Flammen betroffen sind, dürfen keine andere Bestimmung haben als die, die vor dem Brand mindestens fünfzehn Jahre lang bestanden haben. Allerdings ist die Errichtung öffentlicher Arbeiten, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der Umwelt erforderlich sind, zulässig.

In Bezug auf vorbeugende Maßnahmen erinnert die Vereinbarung auch an den Inhalt des Dekrets des Präsidenten der Region Sizilien Nr. 297 vom 4. Juni 2008, umgesetzt durch kommunale Verordnungen, die unter anderem Folgendes vorsieht:

– das Verbot zwischen dem 15. Mai und dem 31. Oktober, in der Nähe von Wäldern und Buschland Feuer anzuzünden und Arbeiten durchzuführen, die in Wäldern und in Gebieten, die von Büschen, trockenem Gras und Gestrüpp betroffen sind, eine unmittelbare Brandgefahr darstellen könnten, Stoppeln, Reisig oder anderes, insbesondere auch zum Verbrennen von Stoppeln, Stauden und Reisig;

– die Verpflichtung der Eigentümer der von den Flammen betroffenen Grundstücke, Sicherheitszonen oder Brandschutzwege einzurichten;

– die Verpflichtung der Grundstückseigentümer, -besitzer oder -pächter, Reisig und Trockenvegetation rund um die Gebäude, Anlagen und Grundstücksgrenzen zu entfernen und so eine Pufferzone von mindestens 10 Metern zu schaffen;

– die Verpflichtung, bei der Ernte auf Ackerflächen durch Pflügen entlang des gesamten Grundstücksumfangs einen Streifen von mindestens 10 Metern Breite zu schaffen, der frei von Stoppeln, Büschen oder anderen brennbaren Materialien ist;

– die Verpflichtung für alle Grundstückseigentümer, bis zum 14. Mai eines jeden Jahres eine Pufferzone frei von Garben, Getreide, Gräsern, Zweigen, trockenem Laub und anderen Brennstoffen von mindestens 20 Metern Breite gegenüber Böschungen oder Kais zu schaffen, sowie die Verpflichtung auch für die Anlage des Landes und das Schneiden von Hecken, Gräsern und Ästen zu sorgen, die sich bis zu denselben Grenzen erstrecken. Reinigungsrückstände müssen in einem sicheren Abstand von mindestens 100 Metern zur Böschung und/oder zum Kai im Boden deponiert werden.

Die Vereinbarung dient daher der Entwicklung von Synergien mit den lokalen Behörden zur Stärkung der Präventionskultur und stärkt im Hinblick auf die Bekämpfung die Koordinierung zwischen den Polizeikräften, die im Interesse des Territoriums und der Region bei der Ermittlung von Brandvorfällen tätig werden sollen Gemeinschaft.

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