Brandverhaltensklassen für Holzverkleidungen und -platten: neue EU-Verordnung

Neueste Nachrichten

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde die neue Delegierte Verordnung 2024/1399 veröffentlicht, die Tabelle 2 des Anhangs der Entscheidung 2006/213/EG streicht und durch einen Anhang für Massivholzplatten und -verkleidungen ersetzt

Freitag, 24. Mai 2024 – Build News-Redaktion

Veröffentlicht im Amtsblatt der EU Reihe L vom 22. Mai 2024 Delegierte Verordnung (EU) 2024/1399 der Kommission vom 10. November 2023 in Zusammenhang mit Klassifizierungsbedingungen, ohne Prüfung, von Massivholzbelägen und -platten in Bezug auf das Brandverhalten und zur Änderung der Entscheidung 2006/213/EG.

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/364 der Europäischen Kommission wurde ein System zur Klassifizierung der Leistung von Bauprodukten in Bezug auf das Brandverhalten verabschiedet. Zu den Bauprodukten, für die diese delegierte Verordnung gilt, zählen Massivholzplatten und -verkleidungen.

Die Brandverhaltensklassen für Massivholzplatten und -verkleidungen sind im Anhang, Tabelle 2, der Entscheidung 2006/213/EG der EU-Kommission festgelegt. Die in der oben genannten Entscheidung festgelegten Bedingungen für solche Produkte müssen präzisiert werden, um ihre Anwendung ausdrücklich nur auf unbehandeltes Holz zu beschränken.

Tests haben gezeigt, dass Massivholzplatten und -verkleidungen eine stabile und vorhersehbare Leistung in Bezug auf das Brandverhalten aufweisen, sofern sie bestimmte Bedingungen in Bezug auf die minimale durchschnittliche Dichte des Holzes, die minimale Profildicke und die Endverwendung des Produkts erfüllen und dass die Holz wird keiner anderen Behandlung als der Ofentrocknung unterzogen.

Neue Verordnung in 90 Tagen in Kraft

Daher ist davon auszugehen, dass Massivholzplatten und -verkleidungen unter all diesen Bedingungen einer bestimmten Leistungsklasse in Bezug auf das Brandverhalten gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/364 entsprechen, ohne dass weitere Tests erforderlich sind.

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1399 Tabelle 2 des Anhangs der Entscheidung 2006/213/EG gestrichen und durch einen Anhang für Massivholzplatten und -verkleidungen ersetzt.

Um Herstellern, insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen, ausreichend Zeit zu geben, die Auswirkungen der neuen Verordnung auf ihre Aktivitäten zu bewerten, erfolgt das Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1399 neunzig Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

NEXT Rugby, alle im Fattori am Tag der Feier