Zeitraum mit großer Waldbrandgefahr vom 15. Juni bis 15. Oktober

Vom 15. Juni bis 15. Oktober 2024 tritt in Kampanien die Zeit der ernsten Waldbrandgefahr in Kraft.

Die von der Generaldirektion für Katastrophenschutz der Region Kampanien angeordnete Maßnahme zielt darauf ab, das Walderbe in den Sommermonaten zu schützen, wenn die Brandgefahr höher ist.

Was ändert sich:

Verbot des Anzündens von offenem Feuer im Wald und bis zu 100 Meter davon entfernt sowie auf Weiden.
Verbot der Verbrennung pflanzlicher, land- und forstwirtschaftlicher Reststoffe.
Verbot des Verbrennens von Stoppeln und Unkraut, auch unbewirtschaftet.
Verbot des Anzündens von Feuerwerkskörpern, des Abfeuerns von Raketen jeglicher Art und von Heißluftballons aus Papier („fliegende Laternen“) sowie von anderen pyrotechnischen Gegenständen im Umkreis von 1 km um Wälder und Weiden (soweit nicht anders erteilt).
Verbot der Verwendung von Motoren oder Öfen, die Glut oder Funken erzeugen, sowie der Verwendung von Flammen oder elektrischen Geräten zum Schneiden von Metallen.
Verbot des Zündens von Minen, des Rauchens oder der Durchführung anderer Handlungen, die eine Brandgefahr darstellen könnten (z. B. das Werfen von Streichhölzern oder das Anzünden von Zigaretten).
Verbot des Parkens von Fahrzeugen auf unbefestigten Straßen innerhalb von Waldgebieten.
Maßnahmen für die Behörden:

Vorsichtsmaßnahmen für Militärübungen und Zugdurchfahrten in Waldgebieten.
Maßnahmen für Privatpersonen:

Verpflichtung für Händler von externen LPG- und Dieselanlagen, den Bereich um den Tank in einem Umkreis von mindestens 6 Metern frei und frei von Vegetation zu halten.

Eigentümer oder Besitzer von Waldgebieten sind verpflichtet, entlang der Waldränder für Gestrüppschnitt zu sorgen und entlang der Waldränder eine Vegetationsfreie Pufferzone zu schaffen, um die Ausbreitung von Bränden zu verzögern oder zu verhindern.
Empfehlungen:

Der Katastrophenschutz der Region Kampanien fordert die Bürgermeister auf, die Aufklärungs-, Überwachungs-, Sichtungs- und Alarmaktivitäten für Waldbrände in ihrem Gebiet zu verstärken und dabei auch freiwillige Vereinigungen zu nutzen.

Sensibilisierung von Bürgern, Bauern- und Züchterverbänden zur Förderung der Zivilschutzkultur und der richtigen Verhaltensregeln zum Schutz der Umwelt.
Pflichten der Kommunen:

Erstellung und Aktualisierung des Registers der von Bränden betroffenen Gebiete.
Erstellung und Aktualisierung des Bevölkerungsschutzplans, der auch die Wald- und Grenzflächenbrandgefahr berücksichtigt.


Langjähriger Mitarbeiter von Cronache della Campania
Stets ein aufmerksamer Beobachter der Gesellschaft und des Geschehens.
Die Kriminalnachrichten folgen. Er hat mit verschiedenen Redaktionen zusammengearbeitet.

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