Tödlicher Unfall im April in Vezza d’Alba, der Fahrer steht in Deutschland unter Hausarrest

VEZZA D’ALBA Auch der Verkehrsunfall, bei dem am 17. April in Vezza d’Alba zwei deutsche Touristen ums Leben kamen, wurde zum Gerichtsverfahren. Mit einem Beschluss, der in einen noch nicht genau definierten Rechtsrahmen eingreift, genehmigte das Turiner Revisionsgericht den Hausarrest in Deutschland für den Verdächtigen, der das Auto im betrunkenen Zustand fuhr. Der Mann war auf Hochzeitsreise in der Langhe und eines der Opfer war seine Frau.

Nach Ansicht der Turiner Richter kann die Sicherungsmaßnahme in dem EU-Land durchgeführt werden, in dem der Verdächtige seinen Wohnsitz hat. Aufgrund ihrer rechtlichen Auswirkungen wird die Verordnung inzwischen in Foren und Fachzeitschriften kommentiert Die Stimme der Agoraeine von einer Gruppe von Anwälten herausgegebene Aktualisierungszeitschrift der Gerichtsgebäude des Piemont.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Gericht den Sachverhalt als „sehr schwerwiegend“ beurteilte, zwischenzeitlich aber auch betonte, dass der Deutsche aufgrund des Leids, das ihm durch sein eigenes rechtswidriges Verhalten zugefügt wurde, bereits eine „natürliche Strafe“ erleide. Nach den Rekonstruktionen der Ermittlungen, die von der Staatsanwaltschaft Asti koordiniert werden, verlor der Mann die Kontrolle über das Auto, als er mit hoher Geschwindigkeit auf einer Provinzstraße fuhr. Bei ihm wurde sofort ein Blutalkoholwert von 1,7 Gramm pro Liter festgestellt, mehr als das Dreifache des zulässigen Grenzwerts.

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