Graffiti und Wandmalereien: Wodurch sind Minderjährige gefährdet?

Schriften, Zeichnungen und Gemälde auf Mauern, Wänden und Gebäuden, öffentlich oder privat: Ist es ein Verbrechen? Wie läuft der Jugendstrafprozess ab?

Die Grenze zwischen Kunst und Kriminalität ist nicht immer klar: Das wissen die vielen Straßenkünstler, die aufgrund ihrer Werke Probleme mit dem Gesetz hatten. In diesem genauen Zusammenhang stellt sich folgende Frage: Welche Risiken bestehen für Minderjährige, die Graffiti erstellen?

Im Wesentlichen geht es darum, zu verstehen, welche Sanktionen gegen junge Menschen verhängt werden können, die – aus Spaß oder Leidenschaft – Schriften, Zeichnungen oder andere Dinge anfertigen Wandgemälde an Wänden und Gebäuden, öffentlich und privat. Lassen Sie uns tiefer in die Frage eintauchen.

Wandmalereien und Graffiti: Sind sie eine Straftat?

Wer erreicht

Wandgemälde oder Graffiti Es besteht die Gefahr einer Anklage Straftat der Verunstaltung und Beschmutzung der Dinge anderer Leute, bestraft durch die Kunst. 639 des Strafgesetzbuches:

  • mit dem Bußgeld bis zu 309 Euro, wenn die Tat zum Nachteil begangen wird bewegliche Dinge;
  • mit dem Haft von einem bis sechs Monaten oder eine Geldstrafe von 300 bis 1.000 Euro, wenn die Straftat begangen wird Immobilie oder mit öffentlichen oder privaten Transportmitteln.

Allerdings, so das Kassationsgericht (20. April 2016, Nr. 16371), wenn die Mauer bereits errichtet worden sei völlig entstellt und verunstaltet von unbekannten Personen und der Graffiti-Künstler handelte in der Absicht, dies zu tun verschönern die Fassade und eine Abhilfemaßnahme durchzuführen, eine Arbeit auszuführen objektiver künstlerischer WertVon einer Verschmutzung der Wand kann daher nicht die Rede sein Kriminalität gibt es nicht.

In Summe, Graffiti ist kein Verbrechen, wenn die Zeichnung an der Wand künstlerisch ist und es gibt andere Bedingungen (z. B. den vorherigen Zustand der Immobilie), die dies ermöglichen Kontamination ausschließen.

Graffiti und Wandmalereien: Wodurch sind Minderjährige gefährdet?

DER Minderjährige Sie widmen sich oft der Erstellung von Graffiti und Wandgemälden. Aus diesem Grund werden sie häufig den Behörden angezeigt

Verbrechen der Verschmutzung oben analysiert. Welche Strafe drohen ihnen?

Da es sich insgesamt um ein Bagatelldelikt handelt, ist die minderjährig Angeklagte des Verbrechens der Verunstaltung können einer Verurteilung auf drei verschiedene Arten entgehen:

  • Bitten Sie zunächst um Zugriff auf geprüftd. h. ein Genesungsprogramm, das die Teilnahme des Minderjährigen an freiwilligen und sozial nützlichen Aktivitäten sowie die Verpflichtung beinhaltet, sich schulischen oder beruflichen Aktivitäten zu widmen;
  • alternativ kann der wegen Graffiti- und Wandmalereien angezeigte Minderjährige auf einen Antrag auf Entlassung/Freispruch hoffen Irrelevanz der Tatsache. Erscheint die Tat während der Ermittlungen geringfügig und das Verhalten gelegentlich, kann der Staatsanwalt den Richter befragen Entscheidung, dass es keinen Ort gibt, an dem man fortfahren kann wegen Unerheblichkeit des Sachverhalts, wenn der weitere Verlauf des Verfahrens den Bildungsbedarf des Minderjährigen gefährdet. Das Gleiche ist möglich Richter von Amts wegen;
  • Schließlich kann der Richter entscheiden, dem Minderjährigen das Recht zu gewähren gerichtliche Begnadigung (Art. 169 StGB), wenn unter Berücksichtigung aller Umstände der Straftat davon auszugehen ist, dass der Täter keine weiteren Straftaten begehen wird.

Kann ein Minderjähriger für ein Wandgemälde ins Gefängnis gehen?

Im Lichte dessen, was bisher gesagt wurde, können wir mit der Feststellung abschließen, dass a

minderjährig es wird kaum hineingehen Gefängnis für ein Wandgemälde oder für ein Graffiti, das auf der Straße, an einer Wand oder einem Gebäude gezeichnet wurde: obwohl die Tatsache normalerweise eine darstellt Verbrechender Jugendprozess umfasst zahlreiche „Schlupflöcher“, was letztendlich verhindern wird, dass der Minderjährige existiert verurteilt.

Selbst wenn der Richter eins erreichen würde Verurteilunges würde immer den „Regenschirm“ von geben bedingte Aussetzung der Strafewas den Minderjährigen daran hindert, die Strafe zu verbüßen.

Graffiti und Wandgemälde: Welche Gefahr besteht für Kinder unter 14 Jahren?

Ganz zu schweigen davon Kinder unter 14 Jahren die nicht zurechenbar sind und daher nicht einmal den Strafbehörden angezeigt werden können.

Es bleibt jedoch unberührt Zivilrechtliche Verantwortung der Elterndie dazu verurteilt werden könnten, den Schaden zu ersetzen, der durch die Anfertigung von Wandgemälden und Graffiti durch ihre Kinder verursacht wurde.

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