Berufsqualifizierender Lehrgang zur selbständigen Ausübung des Friseurhandwerks

Berufsqualifizierender Lehrgang zur selbständigen Ausübung des Friseurhandwerks
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300 Stunden, Abfahrt im September 2024

Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen, Zielen, Inhalten und Preis des Kurses finden Sie unter KLICKEN SIE HIER oder rufen Sie an 0498206184 / 3883495035

Kalender:

Änderungen vorbehalten, Kursbeginn ist Montag, 23. September 2024

  • Alles ist gut Montags in Präsenz bei RUBANO, VIA ROSSI 3/F – PADOVA von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr.
  • Alles ist gut Sonntag online von zu Hause aus von 09.00 bis 13.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr. (Etwa ein Sonntag im Monat ist kostenlos)

Der Kurs wird zu etwa 50 % der Stunden im synchronen Fernunterricht (Videokonferenz) und zu etwa 50 % der Stunden persönlich am Hauptsitz von UPA Formazione srl in Via Rossi 3/F, Rubano (PD) durchgeführt. Der Kurs besteht aus zwei Unterrichtstagen pro Woche, die Abschlussprüfung findet im März 2025 statt.

Der Kurs richtet sich an Mitarbeiter, Eigentümer und/oder Familienangehörige. Nach Abschluss erhalten Sie die Qualifikation, die für die Tätigkeit als technischer Leiter einer Tätigkeit zwingend erforderlich ist.

Für Unternehmen, die EBAV zahlen, wird eine Rückerstattung für jeden Mitarbeiter bzw. jeden Mitarbeiter gewährt, der sich für den Kurs einschreibt und die erforderliche obligatorische Stundenzahl erreicht (Der Beitrag unterliegt den gesetzlichen Steuereinbehalten, die im Jahr der Auszahlung als Betriebseinkommen oder Kapitalgewinn gelten, aktueller Satz: 4 %).

Hinweis: Ausländische Staatsbürger, die ihren Abschluss im Ausland erworben habenZusätzlich zu den oben genannten Dokumenten müssen sie Folgendes vorlegen:

  • Zertifizierung der Sprachkompetenz (CELI) zumindest von B1-Standardniveau, ausgestellt von einer der vom MIUR anerkannten Zertifizierungsstellen (Dante Alighieri Society, Universität Perugia, Universität Siena, Universität Rom)
  • Werterklärung von im Ausland erworbener Abschluss (in italienischer Sprache verfasst und von italienischen diplomatischen Vertretungen im Ausland (Botschaften/Konsulate) ausgestellt

Hinweis: Italienische Staatsbürger, die ihre Qualifikationen im Ausland erworben haben Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten müssen sie Folgendes vorlegen:

  • Werterklärung der im Ausland erworbenen Qualifikation (in italienischer Sprache verfasst und von den italienischen diplomatischen Vertretungen im Ausland (Botschaften/Konsulate) ausgestellt)

Die Gesamtkosten des Kurses betragen 2250 €gezahlt in vier Raten.

Für mehr Informationen:

Upa-Schulung, [email protected] oder anrufen 0498206184 / 3883495035

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