Elternurlaub 2024, Erläuterungen des INPS zur Funktionsweise – idealista/news

Mit dem jüngsten Haushaltsgesetz 2024 wurden wichtige Neuerungen in Bezug auf den „Konsolidierten Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz und zur Förderung von Mutterschaft und Vaterschaft“ eingeführt. Im Einzelnen wurde das Gehalt von 30 % auf 60 % des Gehalts erhöht Elternzeit (was allein für das laufende Jahr 80 % sein wird). Doch wer kann davon profitieren und wie wird es beantragt? Finden wir es gemeinsam heraus, dank der Klarstellungen vonInps.

Was ist Elternzeit?

Der Elternzeit Es handelt sich um eine Zeit der fakultativen Abwesenheit von der Arbeit, die männlichen und weiblichen Arbeitnehmern gewährt wird, um sich in den ersten Lebensjahren um ihr Kind zu kümmern und „seine emotionalen und relationalen Bedürfnisse zu befriedigen“, lesen wir auf der Website des Abteilung für Familienpolitik. Während dieser Zeit nehmen die Mitarbeiter afinanzielle Ersatzleistung des Arbeitseinkommens.

Konkret können Sie eine zusätzliche monatliche Zahlung beantragen, die innerhalb des sechsten Lebensjahres des Kindes bzw. im Falle einer Adoption oder Pflege in einer Pflegefamilie innerhalb von sechs Jahren nach der Aufnahme des Minderjährigen in die Familie verwendet werden kann. Nur für das Jahr 2024 beträgt die Erhöhung des Elterngeldes für den zusätzlichen Monat 80 % des Gehalts (statt 60 %).

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Sie können einen Monat Elternurlaub beantragen, der mit 80 % ihres Gehalts vergütet wird:

  • Arbeitnehmer im privaten Sektor;
  • Beschäftigte im öffentlichen Sektor.

Eltern, die selbständig erwerbstätig sind, haben Anspruch auf Elternurlaub, sofern sie für den Monat (oder einen Teil des Monats), der dem Beginn des Urlaubs vorausgeht, Beiträge gezahlt haben und während des Urlaubs tatsächlich von der Arbeit ferngehalten werden.

Der Elternzeit beträgt für jedes Kind 3 Monate. Die Zulage kann innerhalb des ersten Lebensjahres des Minderjährigen (oder ab seinem Eintritt in die Familie) bezogen werden und beträgt voraussichtlich 30 % des üblichen Tagesgehalts, das nach den Gesetzen der Erwerbskategorie jährlich erwartet wird. Die Möglichkeit, Urlaub zu nehmen, beginnt:

  • für die Mutter ab dem Ende des anrechenbaren Zeitraums des Mutterschaftsurlaubs;
  • für den Vater ab der Geburt des Minderjährigen (oder ab dem Eintritt des Minderjährigen in die Familie).

Elternzeit, was es Neues für 2024 gibt

Dort Neuheit Vorgestellt von Haushaltsgesetz 2024 Es wird nicht, wie INPS angibt, ein zusätzlicher Monat entschädigten Elternurlaubs hinzugefügt. Es sieht lediglich eine Erhöhung des Zuschusses auf 60 % des Gehalts (80 % nur für das Jahr 2024) für einen weiteren Monat vor (im Vergleich zu dem bereits im Gesetz Nr. 197 vom 29. Dezember 2022, im Folgenden „Haushalt 2023“, vorgesehenen Betrag). (Gesetz) von drei, die jedem Elternteil zustehen und nicht auf den anderen übertragbar sind.

Die Erhöhung wird anerkannt, sofern der Monat Elternzeit wird innerhalb von 6 Lebensjahren (bzw. innerhalb von 6 Jahren nach dem Eintritt in die Familie im Falle einer Adoption oder Pflege in einer Pflegefamilie und in jedem Fall spätestens nach Erreichen der Volljährigkeit) des Minderjährigen in Anspruch genommen. Das oben genannte Gesetz sieht vor, dass nur für das Jahr 2024 ein Zuschuss von 80 % des Gehalts anstelle von 60 % fällig wird.

Die Erhöhung des Zusatzmonats auf 60 % des Gehalts (80 % nur für das Jahr 2024) der betreffenden Zulage gilt auch für Adoptiveltern oder Pflegeeltern bzw. Vermittlungseltern und betrifft alle Arten der Inanspruchnahme des Elternurlaubs: vollständig, nach Monaten aufgeteilt, nach Tagen oder im Stundenmodus.

INPS betont auch, dass diezusätzlicher Monat mit 60 % des Gehalts vergütet (80 % nur für das Jahr 2024) gilt nur für beide Elternteile und kann geteilt oder nur von einem Elternteil genutzt werden. Es ist zu beachten, dass eine „wechselnde“ Nutzung zwischen den Eltern nicht die Möglichkeit einer Nutzung an denselben Tagen und für dasselbe Kind ausschließt, wie sie für alle Zeiten der Elternzeit zulässig ist.

Folglich sind innerhalb der in Artikel 32 des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 151/2001 (10 Monate, die auf 11 Monate verlängert werden können, wenn der Vater für einen ganzen oder einen Teilzeitraum von mindestens 3 Monaten abstinent ist), zu genießen innerhalb von 12 Lebensjahren des Kindes oder innerhalb von 12 Jahren nach der Einreise Bei Eintritt in die Familie des Minderjährigen im Falle einer Adoption oder Pflege, in jedem Fall jedoch spätestens mit der Volljährigkeit, ist die Elternzeit beider Eltern oder des sogenannten „Alleinerziehenden“ wie folgt vergütbar:

  • Eine Monatsvergütung erfolgt in Höhe von 80 % des Gehalts, innerhalb von 6 Lebensjahren oder innerhalb von 6 Jahren nach Familienantritt im Falle einer Adoption oder Pflege des Minderjährigen;
  • ein weiterer Monat wird in Höhe von 60 % des Gehalts vergütet (80 % nur für das Jahr 2024), innerhalb von 6 Lebensjahren oder innerhalb von 6 Jahren nach Eintritt in die Familie im Falle einer Adoption oder Pflege des Minderjährigen;
  • sieben Monate werden unabhängig von der Einkommenssituation mit 30 % vergütet;
  • Die verbleibenden zwei Monate werden nicht vergütet, es sei denn, der Antragsteller verfügt über die in Artikel 34 Absatz 3 der TU vorgesehenen Einkommensverhältnisse

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