Was ändert sich ab dem 1. Juli 2024?

Bis wann kann man der Aufnahme von Daten in die Fes widersprechen?

Die Bürger haben Zeit bis 30. Juni 2024 Widerspruch gegen das Hochladen Ihrer Gesundheitsdaten und Dokumente aus klinischen Veranstaltungen vor dem 19. Mai 2020 in die elektronische Gesundheitsakte (EHR) einzulegen. Wird das entsprechende Widerspruchsverfahren nicht innerhalb der festgelegten Fristen durchgeführt, werden die Daten und Dokumente automatisch erfasst in die EHR ein.

Warum betrifft der Widerspruch nur Daten vor dem 19. Mai 2020?

Ab dem 19. Mai 2020 erfolgt das Hochladen der Daten in die elektronische Gesundheitsakte automatisch, wie in Artikel 11 der Verordnung festgelegt Gesetzesdekret Nr. 34/2020, wodurch die in der vorherigen Gesetzgebung vorgesehene „Einwilligung zur Fütterung“ abgeschafft wurde. Ein Gesetz, das genau darauf abzielt, die Mittel des ESF zu erhöhen und damit die Patientenhilfe zu erleichtern. Für alle Daten und Dokumente nach dem 19. Mai 2020 liegt daher keine Entscheidungspflicht beim Bürger.

Die Wahl kann nur für mich getroffen werden Daten vor dem 19. Mai 2020 (Datum des Inkrafttretens der neuen Bestimmung), als das alte Recht in Kraft war. Da es sich hierbei um sensible Daten handelt, a Schutz der Privatsphärewurde die Möglichkeit vorgesehen, der automatischen Übermittlung im Einklang mit den Bestimmungen der Behörde zum Schutz personenbezogener Daten zu widersprechen. Im Falle einer „stillen Einwilligung“ erfolgt das Hochladen der Daten ab dem 1. Juli 2024.

Wie kann Widerspruch zum Ausdruck gebracht werden?

Ein Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten zu Dienstleistungen, die der Nationale Gesundheitsdienst vor dem 19. Mai 2020 erbracht hat, an den ESF kann nur über das Portal erfolgen Gesundheitskartensystem.

Um dies abzulehnen, klicken Sie auf die Option „Einspruch“ und dann auf die Schaltfläche „Einspruch“.ich erhebe Einspruch“. Das Verfahren steht auch Personen ohne digitale Identitätstools zur Verfügung.

Welche Verfahren sind für den Einspruch zu befolgen?

  • Für Bürger ohne Authentifizierung: Ein Widerspruch ist möglich, indem man auf den im kostenlosen Bereich des Portals verfügbaren Dienst zugreift, die Steuernummer, die Nummer der Gesundheitskarte und das Ablaufdatum eingibt oder alternativ für Bürger, die im Besitz eines STP-Codes sind, die STP eingibt Code, die Region und das Veröffentlichungsdatum des Codes.
  • Für Bürger mit Authentifizierung: Sie können Widerspruch einlegen, indem Sie mit Ihren SPID-, CIE- oder TS/CNS-Anmeldeinformationen auf den im authentifizierten Bereich des Portals verfügbaren Dienst zugreifen.
  • Für Betreiber mit Authentifizierung: Der Dienst ermöglicht es Bürgern, über einen Vermittler (ASL-Betreiber oder SASN-Büros) ihren Wunsch zum Ausdruck zu bringen, Einspruch gegen die Aufzeichnung in ihrer elektronischen Gesundheitsakte einzulegen.

Was ist die elektronische Gesundheitsakte?

Die elektronische Gesundheitsakte ist ein Instrument, mit dem jeder Bürger seine eigene Gesundheitsakte einsehen kann Gesundheitsgeschichte, um es mit Ärzten und medizinischem Fachpersonal zu teilen. es ist ein digitales Archiv die für jeden Benutzer verschiedene Informationen enthält, wie z. B. Berichte und Ergebnisse klinischer Analysen, Tests und Facharztbesuche, Notaufnahmeberichte, Kündigungsschreiben, das Dossier der eingenommenen Medikamente, die Liste der durchgeführten Impfungen, das Profil der synthetischen Einwilligung in die Gesundheitsfürsorge oder die Weigerung, Organe und Gewebe zu spenden.

Das Tool ist sowohl für den Patienten als auch für die Ärzte nützlich, da ihnen dadurch eine Reihe wertvoller Daten für die Diagnose und die Verschreibung von Behandlungen zur Verfügung stehen. Der ESF deshalb erleichtert die Hilfeleistung.

Bisher sammelt das ESF digitale Gesundheits- und Sozialgesundheitsdaten sowie Dokumente, die bei klinischen Ereignissen in Bezug auf den Patienten im Zusammenhang mit Dienstleistungen des Nationalen Gesundheitsdienstes ab dem 19. Mai 2020, einschließlich privater Gesundheitseinrichtungen, erstellt wurden. Ab dem 1. Juli werden, sofern nicht ausdrücklich gewünscht, alle Daten erfasst, auch vor dem 19. Mai 2020.

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