«Ungesetzliches Verhalten bei der Lieferung und Montage von Möbeln»

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Die Wettbewerbs- und Marktbehörde hat gegen Iris Mobili Srl, Eigentümerin der Marke Mondo Convenienza, eine Geldstrafe in Höhe von 3 Millionen und 200.000 Euro verhängt….

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Die Wettbewerbs- und Marktbehörde hat gegen Iris Mobili Srl, Eigentümerin der Marke Mondo Convenienza, eine Geldstrafe in Höhe von 3 Millionen und 200.000 Euro verhängt. „Das Unternehmen – unterstreicht das Kartellamt in einer Mitteilung – hat sich in der Liefer- und Montagephase von Möbeln und Einrichtungsgegenständen rechtswidrig verhalten und Verbraucher bei der Inanspruchnahme von Kundendiensten behindert.“ Obwohl das Unternehmen sich der hohen Anzahl unvollständiger Lieferungen von Produkten bewusst war, die nicht den Bestellungen entsprachen oder sich nicht in einwandfreiem Gebrauchszustand befanden, hat das Unternehmen – wie wir lesen – kein geeignetes Verhalten zur Lösung dieser Probleme an den Tag gelegt.“

Mondo Convenienza, die Kartellstrafe

Darüber hinaus, so das Kartellamt, habe das Unternehmen, dem die Marke Mondo Convenienza gehört, „die Rechte der Verbraucher beeinträchtigt, indem es begrenzte Fristen für Beschwerden vorsah und das Recht auf Ersatz der Produkte selbst oder auf Rückerstattung des gezahlten Betrags einschränkte.“ Dadurch hat Mondo Convenienza die Wahlfreiheit der Verbraucher erheblich eingeschränkt. Diese Verstöße betreffen eine wichtige Phase der Verbraucherbeziehung, nämlich die genaue Abwicklung des Kaufvertrages; insbesondere die vollständige und korrekte Lieferung der gekauften Ware, die Bereitstellung des Kundendienstes, die Rückerstattung im Falle eines Widerrufs und die Bereitstellung von Ausgleichsmaßnahmen für die den Verbrauchern entstandenen Unannehmlichkeiten.“

Die Firmennotiz

Mondo Convenienza nimmt die „Sanktion zur Kenntnis, die von der Wettbewerbs- und Marktbehörde verhängt wurde, obwohl sie mit großem Engagement und einem Geist der Zusammenarbeit alle notwendigen Elemente bereitgestellt hat, um die Richtigkeit ihres Handelns nachzuweisen“. Das schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung. „Die Gruppe – fügt er hinzu – bekräftigt, dass sie bereits weitere Maßnahmen ergriffen hat, um eine noch höhere Qualität der Dienstleistungen zu gewährleisten und die Wünsche der Kunden zu erfüllen, im Einklang mit den Grundsätzen der Loyalität und Transparenz, die die Tätigkeit seit jeher inspirieren.“

Konsumenten: «Schon seit einiger Zeit gibt es Meldungen über schlechte Dienste»

Die Verbraucher begrüßen die Entscheidung des Kartellamts, gegen das Unternehmen, dem Mondo Convenienza gehört, eine Geldstrafe in Höhe von 3,2 Millionen zu verhängen. «Seit einiger Zeit berichten Verbraucher, schreibt Codacons, über schlechte Leistungen im Zusammenhang mit der Nachverkaufsphase von Möbeln und Einrichtungsgegenständen, die in Geschäften der Marke Mondo Convenienza gekauft wurden. Kritische Probleme und Meldungen nehmen auch aufgrund der starken Verbreitung der Verkaufsstellen der Marke in Italien zu und betrafen Verzögerungen bei Möbellieferungen, fehlerhafte Produkte, unvollständige Lieferungen oder Lieferungen, die nicht im Vertrag enthalten waren. Die National Consumers Union (UNC) spricht von „hervorragenden Nachrichten“. Das Produkt unterstreicht in einer Notiz, «Es muss immer den Anforderungen des Verbrauchers entsprechen und es ist wichtig, dass dem Käufer im Falle von Mängeln oder Problemen umgehend geholfen wird, beispielsweise durch den sofortigen Ersatz des Produkts, das nicht der Bestellung entspricht. Die Rechte auf die Konformitätsgarantie sind unantastbar und können in keiner Weise durch verschiedene Ausreden und Streitereien behindert werden. Gleiches gilt für die Rückerstattung im Falle eines Rücktritts».

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