Für die zusammenfassende Beurteilung sind auch informelle Spenden relevant

Zum Thema zusammenfassende Beurteilungdie auf der Grundlage der Verfügbarkeit von Vermögenswerten bestimmt wird, die auf eine höhere Beitragsfähigkeit schließen lassen, liegt in der Verantwortung des Steuerzahlers, der behauptet, diese erhalten zu haben Spende finanzieller Hilfe des Ehepartners zur Deckung der im Bezugsjahr entstandenen Kosten das Wiederauftreten symptomatischer Elemente belegen, die wahrscheinlich hätten auftreten können mit Proviant angegangen vom Ehegatten versichert.

Dies ist das darin enthaltene PrinzipBeschluss des Kassationsgerichts Nr. 9663 veröffentlicht am 10. April 2024.

Informelle Spenden und zusammenfassende Beurteilung: die Fakten

Im Streit geht es um die Berufung gegen einen Bescheid, mit dem die Agentur der Einnahmen den Bescheid kurzzeitig neu festgesetzt hat steuerpflichtiges Einkommen bezogen auf das Jahr 2001 eines Steuerpflichtigen, dessen angegebenes Einkommen im Vergleich zu zu niedrig warMenge der Ware und Situationen, die darauf hinweisen Beitragsfähigkeit in seiner Verfügbarkeit, insbesondere von Land.

Die Berufung wurde vom CTP angenommen und die Revenue Agency legte gegen diese Entscheidung Berufung ein.

Die CTR hob das Urteil auf und akzeptierte die Berufung der öffentlichen Partei, da der Steuerzahler nicht in der Lage war, Beweise vorzulegen, die der Vermutung des CTR widersprachenKunst. 38 der TUIR.

Der Steuerpflichtige reichte eine Beschwerde mit konkretem Beschwerdegrund ein Verletzung und Fehlanwendung desKunst. 38 des Präsidialdekrets Nr. 600/1973mit der Rüge, dass der vorlegende Richter die Beweiskraft des Urteils missachtet habeAkt der Großzügigkeit des Ehegatten über die Beträge, die für den Kauf des Immobilienkomplexes verwendet wurden, unter Berücksichtigung der keine nachgewiesene legitime Herkunft davon in den Händen des Spender-Ehegatten.

Informelle Spenden, die für die zusammenfassende Beurteilung relevant sind: die Entscheidung

Es heißt, dass in der in der Steuerperiode 2008 geltenden Fassung, die Kunst. 38 des Präsidialdekrets 600 von 1973 sah die Belastung des Steuerzahlers vor demonstrieren und dokumentierendass das ermittelte oder synthetisch bestimmbare höhere Einkommen ganz oder teilweise davon ausgeht steuerfreies Einkommen oder von Einkommen, das der Quellensteuer unterliegt als Steuer.

Insbesondere die Absatz 6in der jeweils gültigen Fassung Ratione temporisso sagte er voraus: „Der Steuerpflichtige hat das Recht, bereits vor Bekanntgabe der Veranlagung nachzuweisen, dass es sich bei den ermittelten oder synthetisch ermittelbaren höheren Einkünften ganz oder teilweise um steuerfreie oder dem Abzugssteuerabzug unterliegende Einkünfte handelt. Die Höhe dieser Einkünfte und die Dauer ihres Besitzes müssen durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden“.

Vor diesem Hintergrund hielt das Kassationsgericht die Beschwerdegründe für begründet, mit denen der Beschwerdeführer rügte, dass die Richter den Geist von nicht berücksichtigt hätten Liberalität der Spendendurch Bankschecks, ausgestellt vom Ehegatten, Inhaber eines entsprechenden Unternehmens Aktivitäten von Straßenbauunternehmen und Erdbewegungen zum Zweck des Grundstückserwerbs.

Im Rahmen einer zusammenfassenden Beurteilung bestätigte das Legitimitätsgericht dies unter Bezugnahme auf mutmaßliche Feststellung des gesamten Nettoeinkommens auf der Grundlage der Koeffizienten, die in den in der Kunst vorgesehenen Ministerialdekreten festgelegt sind. 38 des Präsidialdekrets 600 von 1973 (sog. Einkommensmesser), der Gegenbeweis ist zulässig und erfordert die dokumentarische Demonstration Das Vorhandensein und der Besitz von Einkünften des Steuerpflichtigen, die von der Quellensteuer befreit sind oder der Quellensteuer als Steuer unterliegen, impliziert einen Verweis auf die Gesamteinkommenssituation seines gesamten Familienverbandes, bestehend aus den zusammenlebenden Ehegatten und Kindern, vorausgesetzt, dass die Vermutung ihres Beitrags zur Einkommenserzielung für die Zwecke der oben genannten Beurteilung auf Folgendem beruht: Zwang das bindet sie.

Der zulässige Gegenbeweis besteht jedoch nicht in der bloßen Behauptung eheliche Beziehungsondern im Nachweis symptomatischer Anhaltspunkte dafür, dass der steuerpflichtige Steuerpflichtige infolge der persönlichen Verpflichtung in der Lage war, ausreichende Geldüberweisungen zu erhalten, um die entstandenen Kosten zu decken.

Insbesondere dann, wenn der Steuerpflichtige davon ausgeht, dass die entstandenen Ausgaben auf einen Betrag zurückzuführen sind Nichteinkommensressourcen genossen von Ihrer Familieneinheit, um die Rückverfolgbarkeit zu ermöglichen größere Fähigkeit, einen Beitrag zu leisten zu einem solchen zusätzlichen Einkommen, ist mit dem Beweis des Gegenteils belastet in Bezug auf ihre Verfügbarkeit, ihre Höhe und die Dauer ihres Besitzes, so dass er ihre Verwendung zur Deckung der streitigen Ausgaben zwar nicht nachweisen muss, dies aber tun muss Dokumente erstellen aus dem sie hervorgehen symptomatische Elemente der Tatsache, dass dies geschehen ist oder hätte geschehen können.

Im vorliegenden Fall hat der vorlegende Richter dies getan Missachtung der oben genannten Grundsätze weil es die indirekte Schenkung des Ehegatten des veranlagten Steuerzahlers nicht bewertet hat, da es in Anbetracht dessen „sic et simpliciter„nicht ausreicht, um den dem Steuerpflichtigen zuzurechnenden Teil der Vermögenserhöhung zu rechtfertigen, da eine mathematische Berechnung ermittelt wird, die eine angebliche Ersparnis auf der Grundlage eines begrenzten Zeitraums beweist, bei dem die Tätigkeit des Ehegatten dreißig Jahre gedauert hat und vermutlich lukrativ war, da er der Eigentümer war.“ eines Straßen- und Bewegungsunternehmens Erde.

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