Der Staatsrat hebt die AGCM-Bestimmung im Diesel+-Fall auf und definiert das Konzept des „grünen Anspruchs“

Der Staatsrat hebt die AGCM-Bestimmung im Diesel+-Fall auf und definiert das Konzept des „grünen Anspruchs“
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Rom, 24. April 2024 – Eni ist erfreut, von der Entscheidung des Staatsrates zu erfahren, der nach vier Jahren die These der Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (AGCM) zurückwies, wonach Eni für die Kampagne eine unlautere Geschäftspraxis zum Nachteil der Verbraucher umgesetzt habe Werbung für den Kraftstoff Eni Diesel+.

Tatsächlich hat der Staatsrat der Berufung von Eni in dem Verfahren, in dem das Unternehmen zur Zahlung einer Geldstrafe von 5 Millionen Euro verurteilt wurde, voll und ganz stattgegeben. Im Jahr 2020 beanstandete die AGCM die Aufwertung der grünen Komponente, bestehend aus dem Anteil an HVO (hydrierter Biokraftstoff), der Diesel beigemischt ist, im Hinblick auf den Umweltnutzen. Mit der Entscheidung des Staatsrates geht eine Affäre zu Ende, die Eni erheblichen wirtschaftlichen Schaden und Reputationsschaden zugefügt hat, und bestätigt damit die ungerechtfertigten Anschuldigungen des „Greenwashing“, die sich nun als völlig unbegründet erwiesen haben.

Der Staatsrat hat endgültig festgestellt, dass Eni keine unlauteren Geschäftspraktiken zum Nachteil der Verbraucher umgesetzt hat und dass die damals von der AGCM erhobenen Gebühren als unbegründet anzusehen sind, wobei er den Grundsatz außer Acht lässt, nach dem Begriffe wie „grün“ und „grün“ gelten Ähnliches kann niemals mit Produkten in Verbindung gebracht werden, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht „null Auswirkungen“ auf die Umwelt haben.

Heute ist endlich anerkannt, dass „Es besteht grundsätzlich kein Zweifel an der Legitimität der Verwendung von „grünen“ Angaben auch in Bezug auf Produkte (wie in diesem Fall Dieselkraftstoff), die in gewissem Maße umweltschädlich sind (und bleiben), im Vergleich jedoch vorhanden sind für andere eine geringere Auswirkung auf die Umwelt“.

Eni hat stets die Richtigkeit der Umweltaussagen von Diesel+ auf der Grundlage dokumentierter wissenschaftlicher Erkenntnisse bestätigt, indem es den darin enthaltenen 15-prozentigen HVO-Anteil als umweltfreundlich definiert und in relativen Zahlen angegeben hat, dass Diesel+ dank dieses umweltfreundlichen Bestandteils weniger umweltschädlich sei als die anderen Kraftstoffe damals auf dem Markt verkauft. Und das war wahr und eindeutig.

Damit wird die Richtigkeit des Vorgehens von Eni im Hinblick auf einen Vorwurf bestätigt, der häufig auf völlig unfaire und instrumentelle Weise genutzt wurde, um die emissionsmindernden Eigenschaften seiner Biokraftstoffe, die heute auch in reiner Form vertrieben werden, unbegründet zu verringern und so die Emissionsreduzierung weiter zu verbessern klimaschädliche Emissionen.

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