Übergangsplan 5.0: Vollständiger Leitfaden zu den Vorteilen

Übergangsplan 5.0: Vollständiger Leitfaden zu den Vorteilen
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Mit grünem Licht für das Umwandlungsgesetz von PNRR-Dekret Nr. 19/2024die am 23. April eintraf, werden die neuen offiziell Steuergutschriften für Unternehmen vorgesehen von Übergangsplan 5.0

Artikel 38 der PNRR-Erlass.

Die für den grünen und digitalen Wandel von Unternehmen bereitgestellten Mittel belaufen sich auf 6,3 Milliarden Euro, erleichtert durch den Transition 5.0-Plan, der auch auf die Förderung von Energieeinsparungen abzielt.

Der Steuergutschrift wird gleich sein 35 Prozent bis zur Schwelle von 2,5 Millionen Investitionen, könnte aber im Falle einer deutlichen Reduzierung des Energieverbrauchs steigen bis zu 40 oder 45 Prozent.

Dies sind einige der spezifischen Maßnahmen, die die DL PNRR für Unternehmen, in Bezug auf die in den Jahren 2024 und 2025 im Rahmen von Innovationsprojekten getätigten Investitionen und insbesondere für die materiellen und immateriellen Vermögenswerte, die bereits im Übergangsplan 4.0 enthalten sind, mit den Neuigkeiten im Zusammenhang mit den Anforderungen des Energie sparen.

Darüber hinaus wird Transition 5.0 Investitionen zur Förderung umfassenEigenproduktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und diejenigen, die dafür unterstützt werden Angestellten Training.

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Übergang 5.0, Steuergutschriften für Unternehmen: die Begünstigten, die förderfähigen Investitionen und die Neuigkeiten im PNRR-Gesetzesdekret

Der PNRR-Dekret Nr. 19/2024 zuordnen 6,3 Milliarden Eurodie zu den bereits im Haushaltsgesetz 2024 vorgesehenen 6,4 Milliarden hinzukommen, was einer Gesamtsumme von etwa 13 Milliarden im Zweijahreszeitraum 2024-2025 entspricht digitaler Wandel e Grün italienischer Unternehmen.

Die Begünstigten sind daher:

  • Die Unternehmen mit Sitz in Italien;
  • Die stabile Organisationen in Italien von nichtansässigen Subjekten dass sie im Zeitraum 2024-2025 neue Investitionen in die Produktionsstrukturen in Italien umsetzen, mit Innovationsprojekten, die den Energieverbrauch senken.

Förderfähige Investitionen

Steuergutschriften werden für Ausgaben anerkannt, die im Zusammenhang mit den neuen materiellen und immateriellen Vermögenswerten im Sinne des Artikels anfallen Anhänge A und B im Anhang zum Gesetz vom 11. Dezember 2016, Nr. 232sowie für die dazu notwendigen WarenEigenproduktion von Energie aus erneuerbaren Quellen und Aufwendungen für die Schulung von Mitarbeitern mit dem Ziel, Kompetenzen in Technologien für die digitale und energetische Transformation von Produktionsprozessen zu erwerben oder zu festigen.

Unbeschadet der Anforderung der Anbindung an das Produktionsmanagementsystem des Unternehmens und im Einklang mit dem weiteren Ziel von Reduzierung des Energieverbrauchs der Produktionsstruktur um mindestens 3 Prozent (5 Prozent ausschließlich für die von der Investition betroffenen Prozesse) entspricht die fällige Steuergutschrift der in der folgenden Tabelle aufgeführten:

Prozentsatz der Steuergutschrift Ermäßigter Investitionssatz
35 Prozent der Kosten bis zu 2,5 Millionen Euro
15 Prozent der Kosten zwischen 2,5 und 10 Millionen
5 Prozent der Kosten zwischen 10 und 50 Millionen

Die normalen Sätze der Transition 5.0-Steuergutschrift werden durch die ergänzt erhöhte Prozentsätze im Falle von überlegene Energieeinsparungen bis zur Schwelle von 3 Prozent oder 5 Prozent.

Insbesondere die den Unternehmen gewährte Prämie ist gestiegen:

  • zum 40 Prozent, 20 Prozent und 10 Prozentim Falle einer Verringerung des Energieverbrauchs der im Staatsgebiet gelegenen Produktionsstruktur um mehr als 6 Prozent oder alternativ einer Verringerung des Energieverbrauchs der von der Investition betroffenen Prozesse um mehr als 10 Prozent;
  • zum 45 Prozent, 25 Prozent und 15 Prozentwenn der Energieverbrauch der im Staatsgebiet gelegenen Produktionsstruktur um mehr als 10 Prozent sinkt oder alternativ der Energieverbrauch der von der Investition betroffenen Prozesse um mehr als 15 Prozent sinkt.
Übergangsplandekret 5.0: offizieller Text im PDF-Format
Gesetzesdekret Nr. 19 vom 2. März 2024 in Gesetz umgewandelt

Energieeinsparzielvorgabe erforderlich

Im Mittelpunkt des Transition 5.0-Plans steht daher die Energie sparendie nach den Bestimmungen des derzeit im Umlauf befindlichen Verordnungsentwurfs vorliegen muss von unabhängigen Gutachtern zertifiziertaufgerufen zur Bescheinigung:

  • ex ante, die durch Investitionen erreichbare Reduzierung des Energieverbrauchs;
  • nachträglich die tatsächliche Realisierung der Investitionen gemäß den Bestimmungen der Ex-ante-Zertifizierung und die erfolgreiche Anbindung der Vermögenswerte an das Produktionsmanagementsystem des Unternehmens oder an das Versorgungsnetz

Für kleine und mittlere Unternehmen ist die Kosten, die für die Zertifizierung anfallen Es kann der Betrag berechnet werden, der für die Inanspruchnahme der Steuergutschrift erforderlich ist zur Erhöhung der Steuergutschrift bis zu einem Betrag von 10.000 Eurounter Beachtung der allgemeinen Grenzen.

Transition 5.0, obligatorische Zertifizierung für die Nutzung der Steuergutschrift

Zu den Details, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Erleichterung bekannt werden, gehört, dass im PNRR-Dekret vorgesehen ist, dass der Zugang zu den Transition 5.0-Steuergutschriften von der Ausstellung einer spezifischen Genehmigung abhängt Bescheinigung durch die Person, die für die gesetzliche Rechnungsprüfung verantwortlich ist.

Die Bescheinigung muss die tatsächliche Aufrechterhaltung der in den Rechnungen dokumentierten Ausgaben und deren Übereinstimmung mit den vom Unternehmen erstellten Buchhaltungsunterlagen feststellen.

Für Unternehmen, die nicht gesetzlich zur Durchführung einer Abschlussprüfung verpflichtet sind, wird die Zertifizierung von einem Abschlussprüfer oder einer Abschlussprüfungsgesellschaft ausgestellt, die in Abschnitt A des jeweiligen Registers eingetragen ist, und die für die Einhaltung anfallenden Kosten werden als Zuschlag anerkannt die Steuergutschrift für einen Betrag, der 5.000 Euro nicht übersteigt.

Die Genehmigung des PNRR-Dekrets erfolgt in jedem Fall Dies ist nur der erste Schritt, um mit dem Transition 5.0-Plan zu beginnenfür die der Erlass verschiedener Durchführungsverordnungen durch das MIMIT und das MEF erwartet wird, darunter die Übermittlung von Mitteilungen und Bescheinigungen für den Zugang zur Steuergutschrift sowie die Kriterien zur Bestimmung der erzielten Energieeinsparungen.

Gerade die Verzögerung bei der Umsetzung des Gesetzes hat dazu geführt, dass ministerielle Gremien die Durchführungsbestimmungen noch nicht veröffentlichen konnten; Ein Aspekt, der den Unternehmen große Sorgen bereitet, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Investitionen zwischen 2024 und 2025 getätigt werden.

Die Steuergutschriften für Übergang 4.0 und 5.0 können nicht kumuliert werden

Die neue Steuergutschrift für Unternehmensinvestitionen eine Kumulierung bei gleichen Kosten mit dem Transition 4.0-Bonus ist nicht möglich bereits in Kraft.

Kann auch mit der Steuergutschrift für Investitionen in einer einzigen Sonderwirtschaftszone kombiniert werden, wobei es im Gegenteil möglich ist, die anerkannte Entlastung mit anderen für dieselben Kosten anerkannten Anreizen zu addieren, sofern die geschuldeten Gesamtbeträge die entstandenen Kosten nicht übersteigen.

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