Erstwohnung, Mehrwertsteuer-Regeln ändern sich: So profitieren Sie vom vorteilhaften Rabatt

Der Kauf Ihres ersten Eigenheims ist für viele Einzelpersonen und Familien oft ein bedeutender Schritt im Leben. Es ist wichtig, die neuen Regeln zu kennen

Ein aktuelles Urteil des Kassationsgerichts hat revolutionierte die Regelungen zu Steuererleichterungen bezüglichKauf Ihres ersten EigenheimsDies ebnet den Weg für wichtige Änderungen im Verfahren zur Beantragung von Mehrwertsteuererleichterungen.

Der Kauf Ihres ersten Eigenheims stellt für viele Einzelpersonen und Familien oft einen bedeutenden Schritt im Leben dar, einen Moment, der Emotionen, Hoffnungen und natürlich viele zu treffende Entscheidungen mit sich bringt. In einem Umfeld, in dem der Immobilienmarkt komplex und wechselhaft erscheinen kann, ist es wichtig, gut informiert und vorbereitet zu sein, bevor man sich auf diese wichtige Reise begibt.

Erstwohnung: Mehrwertsteuervorschriften ändern sich

Eine der ersten Überlegungen, die Sie berücksichtigen sollten, betrifft die Vorschriften und Steuererleichterungen, die mit dem Kauf Ihres ersten Eigenheims verbunden sind. In vielen Ländern gibt es spezielle Regeln und Anreize für diejenigen, die ihr erstes Eigenheim kaufen. Diese Vorteile können eine ermäßigte Mehrwertsteuer, die Befreiung von bestimmten Steuern oder die Möglichkeit des Zugangs zu subventionierten Finanzierungen umfassen.

Erstes Zuhause: Der Oberste Gerichtshof ändert die Regeln zur Mehrwertsteuer – (designmag.it)

Das Urteil, über das wir heute sprechen, stellt eine wichtige Klarstellung für diejenigen dar, die über den Kauf ihres ersten Eigenheims nachdenken, und bietet ihnen eine größere Flexibilität beim Zeitpunkt des Kaufs die Voraussetzungen für die ermäßigte Mehrwertsteuer erklären. Dank der neuen Auslegung durch den Kassationsgerichtshof können Käufer und Bauherren in diesem Prozess nun eine größere Flexibilität genießen.

Bis vor Kurzem war es allgemein anerkannt, dass für die Inanspruchnahme der ermäßigten Mehrwertsteuer die Erklärung erforderlich ist, dass die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vorkaufvertrags erfüllt sind. Satz Nr. 9084 vom 5. April 2024 des Kassationsgerichts führte eine neue Perspektive auf diese Praxis ein und vereinfachte die Verfahren zur Erlangung des Steuervorteils.

Das Urteil ging auf einen Fall zurück, in dem es um ein Bauunternehmen ging einen Steuerbescheid für direkte Steuern erhalten, Mehrwertsteuer und Sanktionen, betreffend die Anwendung des Mehrwertsteuersatzes auf Anzahlungen, die aufgrund von Vorverträgen für den Verkauf von Immobilien erhalten werden. Die regionale Steuerkommission hatte zuvor unter Ausschluss der Anwendung der ermäßigten Mehrwertsteuer zu diesen Vorschüssen und unterstreicht das Fehlen einer ausdrücklichen Erklärung in den Vorverträgen.

Das Bauunternehmen brachte den Fall vor das Kassationsgericht und machte geltend, dass in den Vorverträgen keine entsprechende Erklärung enthalten sei sollte nicht ausschließen automatisch die Möglichkeit, von der ermäßigten Mehrwertsteuer zu profitierensofern dies in der endgültigen Kaufurkunde erklärt wird.

Das Kassationsgericht stimmte dieser These zu, Damit wurde ein wichtiger Präzedenzfall geschaffen. Liegen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des endgültigen Kaufvertrags die Voraussetzungen für die Entlastung vor und erklärt der Käufer ausdrücklich, dass er über diese verfügt, müssen die zuvor gezahlten Anzahlungen oder Anzahlungen dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen, so das Urteil.

Mit anderen Worten, Das Gesetz sieht keine Sanktionen für Käufer vor zu dem sie sich verpflichten den Anforderungen erst zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses genügen endgültig, sofern das Gesagte tatsächlich der Wahrheit entspricht.

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