die von den Notaren erläuterten neuen Regeln

Durch einen Regierungserlass zur Umsetzung der Delegation zur Steuerreform werden die Regeln zur Erbschafts- und Schenkungssteuer geändert. Die Kunst. 1 des Dekretentwurfs zielt darauf ab, die Bestimmungen über die Erbschafts- und Schenkungssteuer zu rationalisieren und unter anderem mit dem Ziel einzugreifen, den Anwendungsbereich dieser Steuern (z. B. durch ausdrücklichen Ausschluss der Besteuerung der Verwendung von Schenkungen) und einiger Fälle besser zu definieren und Einführung des Prinzips der Selbstveranlagung bei der Erbschaftsteuer. In jedem Fall bleiben die derzeit geltenden Sätze und Befreiungen unverändert.

Unternehmensübertragungen und Anteilsverkäufe

Bei Übertragungen von Todes wegen und durch Schenkung (auch im Rahmen von Familienverträgen) von Gesellschaften und Beteiligungen zugunsten des Ehegatten und der Abkömmlinge intervenieren wir mit einer genaueren Regelungsdefinition.
Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Übertragung von Gesellschaftsanteilen und Aktien von Aktiengesellschaften und Genossenschaften zugunsten von Abkömmlingen und Ehegatten nicht der Steuer unterliegt, wenn durch die Übertragung die rechtliche Kontrolle über das Unternehmen erlangt wird (gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder die bestehende Steuerung wird integriert.
Die Übertragung unterliegt nicht der Erbschafts- und Schenkungssteuer (DER) falls von Unternehmen oder Zweigniederlassungen davon, vorausgesetzt, dass die Abtretungsempfänger die Geschäftstätigkeit für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab dem Datum der Übertragung fortführen; (II) im Falle von Unternehmensanteile oder Aktien von Aktiengesellschaftenvorausgesetzt, dass die Abtretungsempfänger die Kontrolle über das Unternehmen für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren ab dem Datum der Übertragung innehaben; (III) bei sonstigen Mitgliedsbeiträgenvorausgesetzt, dass die Abtretungsempfänger das Eigentum an dem übertragenen Recht für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ab dem Datum der Übertragung halten.
Gleichzeitig mit der Abgabe der Erbschaftserklärung bzw. der Schenkungsurkunde bzw. des Familienvertrages müssen die Zessionare eine konkrete Verpflichtungserklärung zur Fortführung des Unternehmens bzw. zur Kontrolle bzw. Aufrechterhaltung des Rechtsbesitzes abgeben.
Die Nichteinhaltung der oben genannten Bedingungen führt zum Verlust der Leistung. Der Vorteil gilt auch für die Übertragung von Unternehmensanteilen und Anteilen von Unternehmen, die in Ländern ansässig sind, die zur Europäischen Union oder zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören oder die einen angemessenen Informationsaustausch gewährleisten, unter Einhaltung derselben Bedingungen, die für die Übertragung von Anteilen und Anteilen von Unternehmen vorgesehen sind Unternehmen mit Sitz in Italien.

Was sich für Trusts ändert

Der Entwurf eines Gesetzesdekrets greift mit dem Ziel ein, die Haushaltsdisziplin zu rationalisieren Vertrauen im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer, in der die Territorialitätsregeln festgelegt und festgelegt werden, dass i Vertrauenund andere Bestimmungsbeschränkungen sind für die Zwecke der oben genannten Steuern relevant da sie geeignet sind, die Übertragung von Vermögenswerten und Rechten zugunsten der Begünstigten zu bestimmen. Im Wesentlichen bestätigt der Gesetzesdekretentwurf den Grundsatz, der nun in der Rechtsprechung konsolidiert und von der Agentur der Einnahmen im Rundschreiben Nr. 34/E von 2022 über die „ausgehende“ Besteuerung der Übertragung von Vermögenswerten vom Treuhänder an die Begünstigten, wobei grundsätzlich die Steuerneutralität der ursprünglichen Schenkungsurkunde anerkannt wird.
Bei den anwendbaren Steuerbefreiungen und Steuersätzen sind der Wert des Vermögens und das eheliche oder verwandtschaftliche Verhältnis zwischen Treugeber und Begünstigtem zum Zeitpunkt der Übertragung zu berücksichtigen.
Die Möglichkeit für den Treugeber oder für den Treuhänder (im Falle von Vertrauen Testamentarisch), die Zahlung der Steuer freiwillig zum Zeitpunkt der Einbringung des Vermögens oder der Eröffnung der Erbschaft vorzuziehen.
In diesem Fall werden die Steuerbemessungsgrundlage sowie die geltenden Befreiungen und Steuersätze anhand des Wertes ermittelt der Vermögenswerte und Rechte sowie des Verhältnisses zwischen Treugeber und Begünstigtem, die sich zum Zeitpunkt der Einbringung oder der Eröffnung der Erbschaft ergeben. Hat sich der Treugeber bzw. Treuhänder bei einem testamentarischen Trust für eine Vorauszahlung der Steuer entschieden, sind spätere Überweisungen an die Begünstigten weder steuerpflichtig noch erfolgt eine Rückerstattung.

Die Steuerbemessungsgrundlage

Für die Zwecke der Bestimmung der Bemessungsgrundlage der Erbschaftsteuer wird die Bestimmung, die die Anwendung der sog. vorsieht, ausdrücklich aufgehoben. Durcheinander dazwischen spende Und Restdie bereits von der Rechtsprechung und von der Steuerbehörde als unvereinbar mit dem derzeitigen Steuersystem angesehen wird.

Selbsteinschätzung der Steuer- und Erbschaftserklärung

Der Grundsatz der Selbstveranlagung des Steuerpflichtigen, der bereits für Hypotheken, Grundbuchsteuern, Stempelsteuern und Hypothekensteuern vorgesehen ist, wird auch auf die Erbschaftssteuer ausgeweitet.
Die Bestimmungen über das Liquidationsverfahren und die Zahlung der Erbschaftssteuer werden entsprechend geändert.
Genauer gesagt ist unter anderem vorgesehen, dass (auch) diese letzte Steuer auf der Grundlage der Erklärung direkt von den zahlungspflichtigen Personen entrichtet wird. Die entsprechende Zahlung muss innerhalb von 90 Tagen ab der Frist für die Einreichung der Erklärung erfolgen, mit der Möglichkeit einer Ratenzahlung (Zahlung innerhalb der oben genannten Frist in Höhe von 20 % und in vierteljährlichen Raten, maximal 12, der Rest). Betrag unter Angabe einer entsprechenden Mitteilung in der Erklärung). Die Ordnungsmäßigkeit der Selbstauskunft wird anschließend von der Geschäftsstelle überprüft. Die Befugnisse zur Feststellung und Berichtigung bleiben unberührt.
Auch die Regelungen zur Erbschaftserklärung werden im Sinne einer Rationalisierung und Vereinfachung geändert, um nicht nur der Selbstveranlagung des Steuerpflichtigen Rechnung zu tragen, sondern auch die Regelungen beispielsweise an die elektronischen Darstellungs- und Kürzungsmodalitäten anzupassen die beizufügenden Informationen und Unterlagen.

Änderungen der Stempelsteuerregeln

Die Kunst. 2 nimmt Änderungen am konsolidierten Text der Zulassungssteuer vor mit dem Ziel, die Regelung der Steuer zu rationalisieren und zu vereinfachen, unter anderem durch eine Ausweitung der Selbstveranlagung und eine Stärkung der Telematikpflichten.
Unter den Rationalisierungsmaßnahmen, die einige Steuerfälle betreffen, sind folgende zu erwähnen:

Zahlung der Zulassungssteuer

Für die Zahlung der Eintragungssteuer bleiben die bereits für notarielle Urkunden vorgesehenen Regelungen bestehen. Für andere zur Registrierung vorgelegte Dokumente wird die Selbstliquidation durch die Zahlungspflichtigen eingeleitet, vorbehaltlich der anschließenden Kontrolle durch das Amt.

Dieser Leitfaden wird vom Studienbüro des Steuersektors des Nationalen Notariatsrates zu den Neuerungen herausgegeben, die durch das konsolidierte Schenkungs- und Erbschaftsgesetz eingeführt wurden. Für Corriere della Sera interpretierten die Notarexperten das Schema des Gesetzesdekrets „Rationalisierung der Registrierungssteuer, der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Stempelsteuer und anderer indirekter Steuern außer der Mehrwertsteuer“ und identifizierten und interpretierten neue Merkmale, Änderungen und Ergänzungen der neuen Verordnung Text.

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