BIOMETHANANLAGE IN MATERA, SAGT DIE GEMEINDE NI – Talenti Lucani

PIO ABUSI*

Es war am 29. Januar, als der Stadtrat erklärte, dass der Standort der Plattform mit der angeschlossenen Deponie Martella nicht aufgegeben werden dürfe und zu einem langweiligen und unproduktiven Ort werde. Die Ratsfraktionen verpflichteten den Bürgermeister und den Gemeinderat, „den Bau jeglicher Aufbereitungsanlage für die organische Fraktion des Siedlungsabfalls zur Herstellung von Biomethan sowohl im Bereich der aktuellen Plattform als auch im gesamten Industriegebiet von La Martella auszuschließen.“ und die Anlage „La Martella“ auf nachhaltige und produktive Weise aufzuwerten. Seitdem ist nichts passiert und am 21. Mai verlässt der außerordentliche Kommissar, der die Sanierung der Deponie verwaltet hat, den Ort und gibt die Anlage an die Stadtverwaltung zurück, die in der In der Zwischenzeit hat er nichts entschieden. Seit Oktober 2022 wurde der Bürgermeister darüber informiert, dass die Gemeinde für die Verwaltung der Plattform verantwortlich sei, sobald die Deponie von Verstößen befreit sei; Die regionale Entscheidung, mit der die Rekultivierungsmaßnahmen für abgeschlossen erklärt werden, geht auf den 27. Juni 2023 zurück, nachdem die vom Kommissar „ad acta“ geforderte Endkontrolle am 13. Juni 2023 stattgefunden hatte. Andere in der Ausschreibung vorgesehene zusätzliche Arbeiten wurden weiterhin vom Kommissar getragen Der Vertrag von Invitalia, aber die Zeit für die Gemeinde Matera verging umsonst. Nun beginnt sich die Plattform langsam zu verschlechtern und mit ziemlicher Sicherheit werden andere Umweltprobleme auftreten, da die Plattform lebendig ist und verwaltet werden muss und Gewinne erwirtschaften kann; Stattdessen wird es nur Bedenken hervorrufen, wie es über 20 Jahre lang der Fall war, als es der Obhut der Stadtverwaltung anvertraut wurde. Lassen Sie uns unter dieser Prämisse die Angelegenheit im Zusammenhang mit der Anfrage von New Euroart srl untersuchen, die von Tercnomec srl die Errichtung einer Anlage für den Bau einer Anlage zur Herstellung von Biomethan durch anaerobe Behandlung und Rückgewinnung von OFMSW aus der getrennten Abfallsammlung übernommen hat eine Jahresmenge von 19.600 t. Dazu muss noch Pflanzenbiomasse in einer Menge von 3.400 t/Jahr hinzukommen. Im Wesentlichen handelt es sich um eine Anlage, die der vom Stadtrat abgelehnten Anlage im Bereich der Integrierten Abfallwirtschaftsplattform Urbani Non völlig ähnlich ist Daricolosi“ von „La Martella“ und Eigentum der Gemeinde und war in der Aktualisierung der Regionalplanung für die Abfallbewirtschaftung vorgesehen. Nachdem wir die Situation geschildert haben, gehen wir ins Detail. Die Raumplanung gilt vorrangig für öffentliche Anlagen, während private Anlagen ebenso wie öffentliche Anlagen lediglich einer Reihe von Genehmigungen verschiedener Stellen unterliegen müssen. Die kommunalen Befugnisse betreffen die im Präsidialdekret 380/2001 genannten städtebaulichen Aspekte und die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit. Genau diesen letzten Aspekt muss die Stadtverwaltung hervorheben, aber es ist eine Verwaltung, die aus Politikern und Technikern besteht, die nur zum Präsentieren taugen. Die Freigabe wurde von den Stellen angeboten, die an den in früheren Zeiträumen abgehaltenen Servicekonferenzen teilgenommen haben. Dazu muss die Gemeinde jedoch kompetente und geschulte Techniker einsetzen, und das von der Gemeindeverwaltung eingesetzte Team ist dies nicht. Es sollte auch hinzugefügt werden, dass die „ „Die politische Klasse“, die die Stadt beschönigend verwaltet, ist aus der Va-A-Fa-Kultur entstanden … und das Bild ist vollständig. Die ASM äußerte eine ablehnende Stellungnahme, da kein Notfall- und Evakuierungsplan vorlag, und bekräftigte, dass die stillschweigende Zustimmung für das betreffende Verfahren nicht auf die Gesundheitsgutachten anwendbar sei. Das gleiche Amt für Kreislaufwirtschaft, Abfall und Rückgewinnung des Umweltministeriums der Region Basilikata hat die Gemeinde aufgefordert, ihre Meinung gemäß den Artikeln zu äußern. 216 und 217 von RD Nr. 1265/1934, in Abstimmung mit dem zuständigen ASM. Wir erinnern an Art. 217 des Königlichen Erlasses, weil dem Podestà bereits damals besondere Befugnisse verliehen wurden, die die „Grillini“ heute ignorieren: „Wenn Dämpfe, Gase oder andere Dämpfe, Wasserabflüsse, feste oder flüssige Abfälle aus Fabriken oder Schmieden entstehen, dürfen zu einer Gefahr oder Schädigung der öffentlichen Gesundheit führen, schreibt der Bürgermeister die zur Verhütung oder Verhütung des Schadens oder der Gefahr anzuwendenden Regeln vor und sorgt für deren Durchführung und Wirksamkeit. Im Falle der Nichteinhaltung kann der Podestà von Amts wegen gemäß den im konsolidierten Wortlaut des Gemeinde- und Provinzgesetzes festgelegten Modalitäten und Bedingungen Maßnahmen ergreifen.“ Der Podestà – heute der Bürgermeister – kann dafür sorgen, aber in den Fällen, die wir veranschaulichen, sind es gerade die Stadtverwaltung oder das lukanische Aquädukt, die in Verzug geraten. Es gibt eine Notfall- und Dringlichkeitsverordnung der Gemeindeverwaltung, 354/2016, die auf gewagte Weise erlassen wurde und immer noch existiert und ignoriert wird. Die Verordnung schreibt das Verbot der Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen vor, die sich in der Nähe der Abfallbehandlungsplattform in La Martella befinden. Es wurde von der ASM mündlich beantragt, nachdem Arpab bei ihrer Überwachung die Überschreitung der Grundwassermatrix festgestellt hatte die Kontaminationsschwellenkonzentrationen für einige Analyten. Die Anlage, von der wir sprechen, grenzt an die Deponie. Das Industriekonsortium ist nicht mehr für Abfälle verantwortlich und hat es erklärt, die Verantwortung liegt bei Egrib und Acquedotto Lucano, die nicht konsultiert wurden und ebenfalls grob flüchtig sind. Italien ist Gegenstand einer der zahlreichen Verurteilungen des EuGH – Europäischer Gerichtshof –, weil es die Vorschriften zur Sammlung und Behandlung von Abwasser nicht einhält – Urteil vom 6. Oktober 2021 in der Rechtssache C-668/19. Auch die Basilikata wurde wegen 18 Ballungsräumen verurteilt und in diesen sind die 5 Reiniger von Matera, heute ist nur Pantano außer Verstoß. Unter den Luftreinigern, die gegen den Verstoß verstoßen, gibt es auch denjenigen, der das städtische Netz von La Martella behandelt, und es ist schon seit langem ein Eingriff geplant, der auch den Luftreiniger des Industrienetzes betreffen soll. Das sind alles Praxen, die schon lange auf den Tischen von Acquedotto Lucano liegen, aber die Stadtverwaltung ist sich dessen nicht bewusst. Arpab konzentrierte sich neben den geplanten Gesprächen mit den Bürgern im Falle von Anomalien auf Geruchsemissionen in Bezug auf das Vorhandensein von Wohnraum und stellte dafür die Gemeinde in Frage, wenn überhaupt in der Figur des „podestà“, aber auch dafür Aus diesem Grund fehlt die Gemeinde Matera. Er ist nur zu einer Show und einem Laufsteg fähig! Die Moral der Geschichte: Angesichts der Tatsache, dass die Gemeinde nicht in der Lage ist zu argumentieren, ersetzen wir uns durch die Nennung triftiger Gründe und sagen, dass das Projekt in seiner Struktur nicht in La Martella angesiedelt werden sollte, es sei unzulässig. Das vorschlagende Unternehmen sollte sich nach einem anderen Standort umsehen, wie es auch andere Betreiber tun, wenn überhaupt auch in der sehr großen Gegend von Matera.

*x Umwelt- und Legalitätsvereinigung


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